Schulportal verbraucherbildung.de mit neuer Ausrichtung

Stand:
Bei der Vermittlung von Verbraucherbildung spielen Schulen eine entscheidende Rolle. Das komplett überarbeitete Portal verbraucherbildung.de des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) unterstützt Bildungsinstitutionen und Lehrende durch zielgruppenspezifische Informationen und Angebote.
Drei Schüler arbeiten in der Gruppe, ihre Lehrerin steht mit am Tisch.
Off

Verbraucherbildung hat das Ziel, aufzuklären und Bewusstsein zu schaffen – für eine selbstbestimmte, verantwortungsvolle und gesundheitsförderliche Lebensführung.

"Gerade in der aktuellen Pandemie, die für Schulen eine besondere Herausforderung ist, gewinnen Fragen der digitalen Bildung, des Datenschutzes, aber auch nach der Rolle von Influencern und Fake News an Bedeutung. Jugendliche beschäftigen sich selbst immer wieder mit Themen wie nachhaltiges Leben, Umweltschutz oder gesunde Ernährung. Das Schulportal bündelt Informationen und Angebote und bietet praktische Unterstützung für Unterricht und Schule", sagt Vera Fricke, Leiterin des Teams Verbraucherbildung des Verbraucherzentrale Bundesverbands.

Angebote für verschiedene Zielgruppen

Mit dem Portal www.verbraucherbildung.de bietet der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) eine zentrale Anlaufstelle für alle Themenbereiche der Verbraucherbildung. Die komplett überarbeitete Website umfasst neben aktuellen Artikeln und grundlegendem Wissen speziell für unterschiedliche Zielgruppen aufbereitete Informationen: für Lehrerinnen und Lehrer, für Bildungsinstitutionen wie Schulen oder Schulverwaltung und für Bildungspolitik.

Folgende weitere Neuerungen gibt es:

  • Wissen Verbraucherbildung kompakt: Das Angebot umfasst Grundlagenwissen zu Zielstellung, Zielgruppen, Zugängen und bildungspolitischer Verankerung der Verbraucherbildung.
  • Themenseiten: Zu den vier Handlungsfeldern der Verbraucherbildung – Ernährung & Gesundheit; Finanzen, Marktgeschehen & Verbraucherrecht; Medien & Information; Nachhaltiger Konsum & Globalisierung – bündelt das Portal zentrale Anliegen, Informationen und geeignete Unterrichtsmaterialien.
  • Verbraucherbildung vor Ort: Eine interaktive Landkarte zeigt Ansprechpartner, Institutionen und Bildungseinrichtungen rund um Verbraucherbildung im gesamten Bundesgebiet.
  • Materialkompass: Die Initiative Materialkompass, die frei zugängliche Unterrichtsmaterialien zur Verbraucherbildung durch Experten prüft, wurde prominenter in die Website eingebunden und liefert mehr Nutzwert – mit dem Material der Woche und der vereinfachten Möglichkeit, Materialien zur Prüfung einzureichen.
  • Netzwerk Verbraucherschule: Das Netzwerk Verbraucherschule, das engagierte Schulen im Bereich Verbraucherbildung unterstützt und auszeichnet, stellt die prämierten Schulen aus ganz Deutschland und ihre Aktivitäten in übersichtlicherer Form vor und bietet damit neue Impulse für Lehrende.
  • Newsletter Verbraucherbildung kompakt: Der Newsletter informiert monatlich über alle Angebote des Portals und bietet mit Hilfe von Themendossiers Einblicke in aktuelle Fragen rund um Nachhaltigkeit, Finanzen, Ernährung und Medien. Anmeldelink integrieren.
Logo des Portals verbraucherbildung.de

Ratgeber-Tipps

Ab jetzt finanziell unabhängig
Frauen sind durchschnittlich weniger vermögend als Männer. Ihr Verdienst ist – häufig wegen Teilzeitarbeit – geringer.…
Das Vorsorge-Handbuch
Wer sich wünscht, selbstbestimmt zu leben und Entscheidungen zu treffen, und sich wünscht, das auch am Lebensabend zu…

Vergleich: Prämiensparer:innen der Sparkasse München erhalten Zinsnachzahlung

Prämiensparer:innen erhielten jahrelang zu wenig Zinsen für ihre Ersparnisse. Deswegen klagte die Verbraucherzentrale gegen die Stadtsparkasse München. Nun haben beide Seiten vor dem Bayerischen Obersten Landesgericht einen Vergleich geschlossen. Rund 2.400 Kund:innen erhalten dadurch nachträglich Geld überwiesen, häufig liegen die Beträge im vierstelligen Bereich.
Geldmünzen vor Taschenrechner und Stift

Musterfeststellungsklage gegen Stadtsparkasse München

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Stadtsparkasse München haben sich auf einen Vergleich geeinigt. Dadurch können betroffene Verbraucher:innen unkompliziert Nachzahlungen für Ihre Prämiensparverträge erhalten. Das Bayerische Oberste Landesgericht informiert Verbraucher:innen, die sich der Musterfeststellungsklage angeschlossen haben, schriftlich über den Vergleich.
Bundesgerichtshof

Wegweisendes BGH-Urteil: Klauseln zu Negativzinsen unzulässig

Von 2019 bis zur Zinswende 2022 hatten verschiedene Banken und Sparkassen Verwahrentgelte eingeführt, die sie in Form von Negativzinsen erhoben. Dies hielten die Verbraucherzentralen für unzulässig und klagten. Nun hat der Bundesgerichtshof (BGH) die Klauseln für unzulässig erklärt.