Musterklagen gegen primastrom und voxenergie: Unzulässige Preiserhöhung

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Haben Sie eine Preiserhöhung von primastrom oder voxenergie erhalten? Dann können Sie sich den Musterklagen des vzbv anschließen, um höhere Preise zu vermeiden oder Schadensersatz zu fordern – auch wenn Sie bereits außerordentlich gekündigt haben.
Junge Frau vergleicht ihre Stromrechnung mit der Anzeige an ihrer Heizungsanlage

Das Wichtigste in Kürze:

  • Energieversorger dürfen nur einseitige Preisanpassungen vornehmen, wenn sie im Vertrag deutlich erklären, unter welchen Voraussetzungen dies der Fall ist. In den Verträgen von primastrom und voxenergie ist keine wirksame Vereinbarung vorhanden.
  • Auch die Preisgarantie von 24 Monaten müssen die Anbieter einhalten.
  • Sollten Sie von einseitigen Preiserhöhungen durch einen der Anbieter betroffen sein, können Sie sich den Musterfestellungsklagen des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv) anschließen.
  • Die Klageregister zur MFK gegen primastrom und voxenergie sind jetzt eröffnet. Machen Sie den Klage-Check und tragen Sie sich ein, um an den Klagen teilzunehmen.
  • Unser Musterbrief-Generator hilft Ihnen, auf Preiserhöhungen und überhöhte Rechnungen angemessen zu reagieren.
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Mit steigenden Energiepreisen erhöhen auch immer mehr Anbieter die Preise. So auch die Energieversorger primastrom GmbH und voxenergie GmbH. Die Preise für Bestandskund:innen können aber nur dann erhöht werden, wenn dafür wirksame vertragliche Vereinbarungen vorliegen. Das ist bei den beiden Energieversorgern aber nicht der Fall.

Einseitige Preiserhöhungen von primastrom und voxenergie unzulässig

Eine einseitige Preiserhöhung liegt dann vor, wenn der Energieversorger ohne Ihre Zustimmung Preisanpassungen vornimmt. Grundsätzlich dürfen Unternehmen die Preise einseitig anheben, dafür müssen aber folgende Punkte im Vertrag genau geklärt sein:

  • Unter welchen Voraussetzungen dürfen die Preise angepasst werden?
  • In welchem Umfang dürfen die Preise angepasst werden?
  • Dass der Versorger die Preise bei sinkenden Kosten auch reduzieren muss.

In den Verträgen von primastrom und voxenergie sind dazu keine wirksamen Vereinbarungen getroffen. In den Verträgen ist vielmehr eine Preisgarantie von 24 Monaten vereinbart, die weiterhin gelten sollte.

Die teils bereits vorgenommenen Preiserhöhungen durch primastrom und voxenergie sind daher aus Sicht des vzbv unzulässig.

Preiserhöhung von bis zu 750 Prozent

Aus über 1.100 Meldungen von Verbraucher:innen geht hervor, wie dramatisch die Preise von den Energieversorgern teils angehoben wurden.

Beispiel 1: Strom-Kundin bei primastrom seit Juli 2021

Bei Vertragsschluss

Nach Preiserhöhung

Grundpreis: 10,50 Euro

Arbeitspreis: 29,59 ct/kWh

 

Grundpreis: 23,58 Euro

Arbeitspreis: 105,79 ct/kWh

+ 258 % beim Arbeitspreis (neuer monatlicher Abschlag: 278,00 Euro)

 

Beispiel 2: Gas-Kunde bei voxenergie seit September 2021

Bei Vertragsschluss

Nach Preiserhöhung

Grundpreis: 7,50 Euro

Arbeitspreis: 6,45 ct/kWh

 

Grundpreis: 16,10 Euro

Arbeitspreis: 55,09 ct/kWh

+ 754 % beim Arbeitspreis (neuer monatlicher Abschlag: 1.182,00 Euro)

 

Musterklagen: Das möchte der vzbv erreichen

Der vzbv möchte vor Gericht feststellen lassen, dass diese Preiserhöhungen unzulässig sind. Schließen Sie sich den Klagen an, kann für Sie Folgendes erreicht werden:

  • Sie wissen verbindlich, dass Sie nur die vertraglich vereinbarten Preise zahlen müssen.
  • Haben Sie bereits eine außerordentliche Kündigung ausgesprochen, weil Sie die hohen Preise nicht zahlen wollten, können Sie Schadensersatz in Höhe der Mehrkosten bei Ihrem neuen Anbieter einfordern.
  • Auch wenn primastrom oder voxenergie Ihnen gekündigt haben, weil Sie sich geweigert haben, die hohen Preise zu zahlen, können Sie Schadensersatz fordern.

 

So können Sie sich den Klagen anschließen

Um sich den Klagen anzuschließen, müssen Sie sich ins jeweilige Klageregister eintragen. Damit nehmen Sie kostenlos an den Verfahren teil.

Das Bundesamt für Justiz (BfJ) hat die Klageregister gegen primastrom am 25.11.2022 und gegen voxenergie am 21.11.2022 eröffnet. Machen Sie am besten zuerst den Klage-Check und tragen Sie sich dann in das jeweilige Register ein, um an der Klage teilzunehmen.

Wie das geht, erfahren Sie am Ende des Klage-Checks, aber auch beim Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv). Mit dem News-Alert informiert der vzbv Sie auch per E-Mail über aktuelle Infos und Termine zum Verfahren.

Bis dahin finden Sie weitere häufig gestellte Fragen auf den Webseiten des vzbv. Mit dem News-Alert informiert der vzbv Sie auch per E-Mail über aktuelle Infos und Termine zum Verfahren.

 

So können Sie auf die Preiserhöhungen reagieren

Sie können natürlich auch unabhängig von der Beteiligung an den Klagen auf die Preiserhöhungen von primastrom und voxenergie reagieren.

Sie haben dafür zwei Möglichkeiten:

  1. Sie widersprechen der Preiserhöhung und zahlen ausschließlich den vereinbarten Preis.
  2. Sie kündigen den Vertrag außerordentlich.

Für beide Varianten können Sie unseren Musterbrief-Generator verwenden und das erstellte Schreiben anschließend an Ihren Anbieter versenden.

 

Möglichkeit 1: Widerspruch

Sie können der Preiserhöhung widersprechen und lediglich die Abschläge auf der Basis der vereinbarten Preise zahlen. Dieses Vorgehen kann dann sinnvoll sein, wenn Sie mit primastrom oder voxenergie - aus heutiger Sicht und im Vergleich zu aktuellen Preisen anderer Anbieter - besonders günstige Konditionen vereinbart haben. Mit den reduzierten Überweisungen gehen Sie sicher, dass Sie nicht mehr zahlen, als primastrom beziehungsweise voxenergie vertraglich zusteht.

Unser Musterbrief-Generator hilft Ihnen bei der Ermittlung der korrekten Abschläge. Sofern höhere Beträge abgebucht werden, sollten Sie diese zurückbuchen und lediglich die angemessene Summe überweisen.

Sie müssen damit rechnen, dass Ihr Anbieter diese Zahlungen nicht akzeptiert und weiterhin den erhöhten Betrag fordert. Lassen Sie sich aber auch von Mahnungen und Anwaltsschreiben nicht einschüchtern.

Häufig kündigen voxenergie und primastrom die Verträge in diesen Fällen und schalten Ihre Kund:innen zurück zum Grundversorger. Der vzbv hält dieses Vorgehen für rechtswidrig und geht von einer Schadensersatzpflicht der Anbieter aus. Sollten Sie davon betroffen sein, können Sie die Mehrkosten, die aufgrund der Belieferung durch einen neuen Anbieter entstehen, als Schadensersatz geltend machen.

 

Möglichkeit 2: Kündigung

Nach Erhalt eines Preiserhöhungsschreibens können Sie den Vertrag bis zum Inkrafttreten der jeweiligen Preiserhöhung kündigen. Das Sonderkündigungsrecht greift auch, wenn die Preiserhöhung unwirksam war.

Mit der Kündigung können Sie sicherstellen, dass Sie nach dem vorzeitigen Vertragsende den erhöhten Preisforderungen von primastrom und voxenergie nicht weiter ausgesetzt sind. Sie müssen auch bis zum Vertragsende lediglich die vereinbarten Preise zahlen.

Sollten voxenergie und primastrom auf der Abschlussrechnung erhöhte Preise aufführen, denen Sie nicht zugestimmt haben, sollten Sie den Rechnungsbetrag entsprechend kürzen und lediglich den angemessenen Betrag zahlen. Auch dabei hilft Ihnen unser Musterbrief-Generator.

Häufig werden Kosten, die in einem neuen Vertrag anfallen, über denen liegen, die ursprünglich mit primastrom bzw. voxenergie vereinbart werden. Der vzbv geht auch in diesen Fällen von einer Schadensersatzpflicht von voxenergie und primastrom aus. Ob solche Schadensersatzansprüche aber tatsächlich bestehen und ob sie durchsetzbar sein werden, ist noch nicht sicher abzusehen und soll ebenfalls mit der Musterklage geklärt werden.

 

 

Musterbrief-Generator

Musterbrief GeneratorErstellen Sie hier Ihr Schreiben an voxenergie oder primastrom mit unserer interaktiven Briefvorlage

Dieser Inhalt wurde von der Gemeinschaftsredaktion in Zusammenarbeit mit unserem Bundesverband (vzbv) für das Netzwerk der Verbraucherzentralen in Deutschland erstellt.