Cvneed: Achtung Abofalle!

Stand:
Haben Sie von Cvneed eine Rechnung für Lebenslauf-Vorlagen im Abo erhalten, das Sie Ihres Wissens nie abgeschlossen haben? Damit sind Sie nicht allein. Wir informieren über die Masche des Unternehmens und geben Tipps, wie Sie sich wehren können.
Eine Person hebt die Schultern mit Fragezeichen neben dem Kopf und einer Rechnung in der Hand, auf der "Rechnung CVneed" steht.
Off
Icon Warnung

Wovor warnen wir?

 

Über 1.000 Beschwerden von Verbraucher:innen über Cvneed sind seit Juli 2024 bundesweit in den Verbraucherzentralen eingegangen. Mit dem Internetdienst können Lebensläufe anhand von Vorlagen erstellt werden. 

Die meisten Beschwerden über das Unternehmen mit Sitz in den Niederlanden betrafen untergeschobene Verträge: Betroffene berichten, dass sie Rechnungen über 30 Euro erhalten haben – sie sagen jedoch, nie bewusst ein kostenpflichtiges Abo abgeschlossen zu haben. Oder sie wurden zum Zeitpunkt des vermeintlichen Vertragsschlusses nicht transparent über die Kosten informiert. Auch Rentner sind betroffen, die beteuern, die Webseite nicht zu kennen und keinen Lebenslauf zu benötigen.

Auffällig ist, dass mehrere Betroffene übereinstimmend darlegen, dass sie bei der Nutzung einer anderen Webseite oder App (beispielsweise einer QR-Code-Scanner-App) Werbung versehentlich angeklickt haben, auf die Cvneed-Webseite weitergeleitet wurden und später eine Rechnung erhielten.
Trotz Widerspruch, Anfechtungen und Kündigungen soll Cvneed auf die Zahlungen bestehen und teilweise mit der Einschaltung eines Inkassobüros drohen. 

Die Verbraucherzentrale NRW hat CVneed erfolgreich wegen der Widerrufsbelehrung und dem Kündigungsbutton abgemahnt. Der Anbieter hat aufgrund der Abmahnung - aber auch zuvor - seine Webseite immer wieder verändert und angepasst. 

Inzwischen (Stand 23.4.2025) schreibt der Anbieter auf der Startseite, dass dort ein Abonnement für 30 Euro pro Monat abgeschlossen wird. Für das weitere Vorgehen ist entscheidend, wann Verbraucher:innen den vermeintlichen Vertrag geschlossen haben. Wenn Sie betroffen sind, lassen Sie sich von Ihrer Verbraucherzentrale beraten.

Beispiele für Verbraucherbeschwerden über Cvneed

Eine Verbraucherin aus Bayern berichtet davon, ein Anschreiben per E-Mail mit einer Zahlungsaufforderung von Cvneed bekommen zu haben. Die Verbraucherin habe definitiv keinen Vertrag abgeschlossen. Sie könne sich allerdings daran erinnern, dass sie eine QR-Code-Scanner-App aufgerufen habe, um einen QR-Code zu scannen. Dabei habe sie aus Versehen eine eingeblendete Werbung angeklickt und sei auf einer Registrierungsseite gelandet, wo sie angefangen habe ihre Daten einzugeben. Durch die Autofill-Funktion seien ihre Daten komplett eingegeben worden. Sie habe aber ihren Fehler bemerkt und die Seite einfach geschlossen. 

Ein Verbraucher aus Hessen schildert, er habe in seinem Spam-E-Mail-Ordner Rechnungen und Mahnungen von Cvneed erhalten, wonach er bei dem Anbieter angeblich ein Abo abgeschlossen habe. Er habe jedoch auf dieser Seite nie einen Vertrag geschlossen. Bei einer Kontrolle seines Browser-Verlaufs habe er gesehen, dass er eine Kundenkarte bei einem anderen Unternehmen erstellt habe und plötzlich sei die Seite von Cvneed aufgetaucht. Er könne sich genau an die Situation erinnern und er habe gewiss kein Abonnement für Lebensläufe abgeschlossen. Der Verbraucher berichtet weiter, er habe Anzeige bei der Polizei gestellt, den Vertrag widerrufen und das Abonnement gekündigt. Trotzdem erhalte er ständig Mahnungen mit Inkassogebühren. 

Ein Verbraucher aus Nordrhein-Westfalen berichtet, er habe die Website von Cvneed genutzt, um einen angeblich kostenlosen Lebenslauf zu erstellen. Nach etwa einem Monat habe er dann eine Rechnung über 30 Euro erhalten. Der Verbraucher schildert, er sei davon ausgegangen, dass die Nutzung der Website kostenlos sei. Die Kosten für den Dienst seien während der Nutzung nicht sofort ersichtlich und leicht zu übersehen gewesen. Für besonders irreführend halte der Verbraucher, dass bei der Registrierung keine Zahlungsdaten abgefragt worden seien. Er habe mehrmals versucht das Abo zu kündigen. Dies sei jedoch gescheitert. Nachdem er die Rechnung zuerst ignoriert habe, habe er einige Zeit später eine neue Rechnung über 90 Euro und mit zusätzlichen Inkassokosten erhalten.

Ein Verbraucher aus Sachsen berichtet, er habe vom Anbieter Cvneed eine Zahlungsaufforderung über 30 Euro erhalten. Demzufolge hätte er ein Abo zum Erstellen von Lebensläufen abgeschlossen. Der Verbraucher gibt jedoch an, nie auf dieser Seite gewesen zu sein. Er sei 73 Jahre alt und brauche gar keinen Lebenslauf mehr. Der Verbraucher habe das Abonnement vorsichtshalber gekündigt. Inzwischen wolle der Anbieter über 40 Euro von ihm.

Icon Informationen

Was können Sie tun?

 

Wenn Sie eine Zahlungsaufforderung von Cvneed erhalten und nicht bewusst ein kostenpflichtiges Abo abgeschlossen haben, dann empfehlen wir folgendes Vorgehen:

  • Schreiben Sie dem Anbieter, dass Sie den Zahlungsanspruch bestreiten. Lassen Sie sich die Auftragsbestätigung oder den Vertragsschluss vom Anbieter nachweisen.
  • Vorsorglich sollten Sie den (vermeintlichen) Vertragsschluss widerrufen oder den Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen. Auch sollten Sie den Vertrag vorsorglich wegen arglistiger Täuschung und Irrtums anfechten.
  • Bezahlen Sie nicht. Scannen Sie nicht den der Zahlungsaufforderung beigefügten QR-Code. Auch eine Kündigungsgebühr sollten Sie nicht zahlen. Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen, selbst wenn mit der Einschaltung eines Inkassobüros gedroht wird.
  • Selbst wenn ein Inkassobüro den Zahlungsanspruch weiterverfolgt, wiederholen Sie dort die bisherigen Einwände.
  • Falls es Probleme mit der Kommunikation mit Cvneed gibt, dann nutzen Sie unseren Beschwerdebrief.
  • Wenn alles nicht hilft, dann erwägen Sie eine Strafanzeige und teilen Cvneed die entsprechende Bearbeitungsnummer mit. Damit erhöhen Sie eventuell den Druck auf das Unternehmen.
  • Sie können sich jederzeit für eine Beratung an die Verbraucherzentrale wenden.
  • Wenn Sie künftig bei der Nutzung von Webseiten oder Apps auf Unregelmäßigkeiten stoßen, dann dokumentieren Sie dies (Screenshots, Zeugen, schriftlich mit Datum und Uhrzeit etc.): Zum Beispiel, wenn Sie durch ungewollte Weiterleitungen auf anderen Seiten landen oder wenn Sie Probleme haben, Webseiten oder Pop-ups zu schließen. Die Nachweise helfen Ihnen dabei, gegebenenfalls gegen unrechtmäßige Zahlungsaufforderungen oder ähnliches vorzugehen.

Dieser Inhalt wurde von der Gemeinschaftsredaktion in Zusammenarbeit mit unserem Bundesverband (vzbv) sowie der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen für das Netzwerk der Verbraucherzentralen in Deutschland erstellt.

Ratgeber-Tipps

Ab jetzt finanziell unabhängig
Frauen sind durchschnittlich weniger vermögend als Männer. Ihr Verdienst ist – häufig wegen Teilzeitarbeit – geringer.…
Das Vorsorge-Handbuch
Wer sich wünscht, selbstbestimmt zu leben und Entscheidungen zu treffen, und sich wünscht, das auch am Lebensabend zu…
Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Unrechtmäßige Gebühren auf service-rundfunkbeitrag.de: Sammelklage eröffnet

Nach einer Abmahnung kündigten die Betreiber von www.service-rundfunkbeitrag.de an, unrechtmäßig erhobene Gebühren zurückzuzahlen. Dies ist jedoch in vielen Fällen nicht geschehen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat eine Sammelklage eingereicht. Betroffene können sich jetzt für die Klage anmelden.
Auf einer Computertastatur liegt eine Brille, in der sich das Facebook-Logo spiegelt.

Facebook-Datenleck: Schließen Sie sich jetzt der Sammelklage des vzbv an

Im Dezember 2024 hat der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) eine Sammelklage gegen Facebook eingereicht. Wenn Sie vom Facebook-Datenleck von 2021 betroffen sind, können Sie sich ab sofort für die Klage anmelden.
Sparschwein steht auf Münzen vor Notizblock und Taschenrechner

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse Märkisch-Oderland

Die Sparkasse Märkisch-Oderland hat vielen Prämiensparern nach Ansicht der Verbraucherzentrale jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) klagt deshalb gegen die Sparkasse. Am 26. Februar 2025 urteilte das Brandenburgische Oberlandesgericht. Um höhere Nachzahlungen für die Betroffenen zu erwirken, geht der vzbv nun vor den Bundesgerichtshof (BGH).