Achtung: Unerwünschte Verträge am Telefon

Stand:
Verbraucher:innen berichten vermehrt von untergeschobenen Verträgen nach Werbeanrufen. Besonders häufig werden Nahrungsergänzungsmittel-Abos und Energieverträge gemeldet.
Grafik von einer Frau, die ein Handy-Display zeigt
Off
Icon Warnung

Wovor warnen wir?

 

Vertreter rufen bei Ihnen an und bewerben ein Produkt oder ein Abo. Manchmal nennen sie eine Umfrage oder ein Gewinnspiel als Grund für den Anruf. Ohne dass Sie Ihr Einverständnis geben, wird Ihnen dann ein Vertrag bzw. ein Produkt zugeschickt.

  • Besonders häufig werden unerwünschte Nahrungsergänzungsmittel-Abos von Hirschberger Naturrat oder Energieverträge gemeldet.
  • Es ist schwierig den vorherigen Energievertrag zurückzubekommen, sobald ein neuer abgeschlossen wurde.
  • Hirschberger fordert mit Inkasso-Unternehmen die Zahlungen ein, selbst wenn die Pillen wieder zurückgeschickt wurden.
Icon Was tun?

Was können Sie tun?

 
  • Geben Sie am Telefon keine persönlichen Daten wie Ihre Adresse oder Stromzählernummern weiter – bestätigen Sie die Daten auch dann nicht, wenn der Anrufer bereits Daten von Ihnen vorliegen hat.
  • Kontaktieren Sie die Verbraucherzentralen, wenn Sie ungewollt einen Vertrag am Telefon abgeschlossen haben.
Icon Informationen

Weitere Informationen

 

Beschwerdepostfach-Banner

Ihre Erfahrungen sind wichtig!

Für die Marktbeobachtung aus Verbrauchersicht können Ihre Erfahrungen sehr wertvoll sein: Schildern Sie uns Ihre Schwierigkeiten mit Unternehmen, Anbietern oder Produkten.

Nutzen Sie unser kostenloses Beschwerdeformular >>


Mögliche Sammelklage gegen die CLAIM Rechtsanwalts GmbH: Verbraucheraufruf

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg prüft derzeit die Voraussetzungen einer Sammelklage gegen die CLAIM Rechtsanwalts GmbH, Köln. Wir suchen daher Verbraucher:innen, die von diesem Unternehmen mit dem Vorwurf des Falschparkens konfrontiert wurden, daraufhin ein „Vergleichsangebot“ angenommen und Geld an die Kanzlei gezahlt haben.

Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger.
Davon betroffen sind zehntausende Verbraucher:innen. Für sie kann sich der Preisunterschied schnell auf hunderte von Euro summieren und existenzbedrohend sein.
Der vzbv hält das „Zweiklassensystem“ der GASAG für unrechtmäßig und will mit der eingereichten Musterfeststellungsklage den Betroffenen helfen.
Eine lächelnde Frau blickt über ihre Schulter, während sie in einer Gruppe von drei Personen steht, die sich gegenseitig umarmen. Im Hintergrund ist eine grüne Landschaft zu sehen. Rechts im Bild befindet sich eine Grafik mit einem roten Herz aus einem Seil und dem Schriftzug: "STÄRKEN, WAS ALLE STÄRKT – VERBRAUCHERSCHUTZ" auf hellblauem Hintergrund.

Verbraucherschutz stärkt alle: Forderungen zur Bundestagswahl 2025

Die Bundestagswahl 2025 findet in einer Zeit der Krisen statt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat konkrete Vorschläge zusammengestellt, wie sich der Verbraucheralltag verbessern lässt. Denn: Verbraucherschutz stärkt alle.