Mehr Zuschuss beim Zahnersatz

Stand:
Seit Oktober 2020 bekommen gesetzlich Krankenversicherte für Zahnersatz mehr Geld von der Krankenkasse. Der so genannte Festzuschuss wurde von 50 auf 60 Prozent erhöht.
Zahnarztinstrumente

Das Wichtigste in Kürze:

  • Wer mit seinem Bonusheft nachweist, dass er jedes Jahr zur Kontrolle beim Zahnarzt war, erhält auch einen höheren Bonus.
  • Die Regelversorgung ist eine gute, preiswerte Lösung.
  • Die Kosten, die dafür in der sogenannten Festzuschuss-Richtlinie angesetzt sind, können zudem dabei helfen, Preisvorschläge für teurere Lösungen einzuordnen.
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Ob Krone, Brücke oder Prothese: Zahnersatz kann teuer werden. Je nach Material, Art und Umfang der Versorgung fallen bei Behandlungen schnell vierstellige Kosten an. Anders als bei vielen anderen ärztlichen Leistungen müssen Patient:innen bei Zahnsanierungen einen hohen Eigenanteil leisten. Seit Oktober 2020 bekommen gesetzlich Krankenversicherte für Zahnersatz jedoch mehr Geld von der Krankenkasse. Der Festzuschuss wurde von 50 auf 60 Prozent der Kosten für die sogenannte Regelversorgung erhöht.

Als Regelversorgung wird die von allen gesetzlichen Kassen vereinbarte Basisversorgung bezeichnet, die alle nötigen Leistungen abdeckt – und zwar von der Einzelzahnlücke bis zur Vollprothese. Zusätzliche Extras wie Keramik bei Kronen oder Brücken oder ein Goldinlay müssen weiterhin aus eigener Tasche bezahlt werden.

Bonus mit Bonusheft

Wer mit seinem Bonusheft nachweist, dass er jedes Jahr zur Kontrolle beim Zahnarzt war, erhält seit Oktober 2020 zudem einen höheren Bonus. Der Kassenzuschuss ist gestiegen, und zwar von 60 auf 70 Prozent bei einem über fünf Jahre geführten Bonusheft und von 65 auf 75 Prozent bei einem über zehn Jahre geführten Bonusheft.

In begründeten Ausnahmefällen kann die Krankenkasse auch dann den Zuschuss auf 75 Prozent erhöhen, wenn der Versicherte seine Zähne regelmäßig gepflegt und in den letzten zehn Jahren vor Beginn der Behandlung die Kontrolluntersuchungen nur einmal ausgelassen hat (wann in dem Zehn-Jahres-Zeitraum die Lücke aufgetreten ist, ist nach Ansicht der Verbraucherzentralen unerheblich).

Unabhängig von dieser Regelung empfiehlt der GKV-Spitzenverband in Abstimmung mit den Verbänden der Krankenkassen auf Bundesebene, dass eine coronabedingte Nicht-Inanspruchnahme der Zahnvorsorgeuntersuchungen im Kalenderjahr 2020 nicht zum Verlust des vollständigen Bonusanspruchs führt.

Kassenzuschuss für Zahnersatz

Erstellt mit: canva.com

So viel zahlt jetzt die Kasse

Fehlt im Seitenzahnbereich ein Zahn, ist die Regelversorgung eine Brücke aus Nicht-Edelmetall. Die Kosten sehen mit den neuen Zuschüssen nun so aus: Als Gesamtkosten sind hier laut der Festzuschuss-Richtlinie rund 1.092 Euro angesetzt. Der Zuschuss für diesen Zahnersatz steigt seit 2021 von 450 auf 655 Euro, mit über 10 Jahre geführtem Bonusheft auf bis zu 819 Euro (Beträge gerundet). Geringverdiener erhalten auf Antrag die Regelversorgung ganz ohne Eigenanteil. Bei einer Keramikbrücke oder einem Implantat erhöht sich der Eigenanteil deutlich, denn der Zuschuss bleibt gleich, aber die Gesamtkosten können auf circa 1.500 oder 3.500 Euro steigen.

Ein Heil- und Kostenplan ist grundsätzlich sechs Monate gültig, der Zahnersatz muss also innerhalb dieser Frist eingesetzt werden. Verzögert sich die Behandlung, ist der Plan innerhalb der sechs Monate erneut bei der Krankenkasse einzureichen, damit er verlängert werden kann.

Regelversorgung checken: Welche Leistungen werden abgedeckt?

Patienten sollten sich vor einer Behandlung ausführlich über die Leistungen der Regelversorgung erkundigen. Diese Basisversorgungen sind wissenschaftlich gut erprobt. Zahnärzte sind gesetzlich verpflichtet, Patient:innen über alle Alternativen aufzuklären. Dazu gehört auch die kostengünstige Regelversorgung.

Wer unsicher ist, sollte außerdem vor großen Zahnersatzeingriffen eine zweite Meinung einholen und keine Behandlung ohne Kostenvoranschlag beginnen. Bei Zahnersatz ist ein Heil- und Kostenplan mit genauer Auflistung des Eigenanteils und einem Hinweis auf die Regelversorgung Pflicht.

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Dieser Inhalt wurde von der Gemeinschaftsredaktion in Zusammenarbeit mit den Verbraucherzentralen Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen für das Netzwerk der Verbraucherzentralen in Deutschland erstellt.

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