Sparkasse Altenburger Land: Verbraucher:innen können sich jetzt für Klage anmelden

Stand:
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat am 28.02.2023 Musterklage gegen die Sparkasse Altenburger Land beim Thüringer Oberlandesgericht eingereicht. Die Sparkasse hat aus Sicht des vzbv rund 6.000 Sparverträge im Jahr 2020 unrechtmäßig gekündigt. Bei Vertragsabschluss hatte das Unternehmen vor allem treuen Sparer:innen attraktive Prämien in Aussicht gestellt. Betroffene können sich jetzt für die Klage anmelden.

 

Das Wichtigste in Kürze:

  • Verbraucher:innen können sich im Klageregister des Bundesamtes für Justiz für die Klage anmelden.
  • Mit dem Klage-Check können Betroffene prüfen, ob sie bei der Klage mitmachen können.
  • Die Teilnahme an der Klage ist kostenlos und schützt Teilnehmer:innen vor der Verjährung ihrer Ansprüche.
Off

Sparer:innen um Prämienzahlungen gebracht

Die Sparkasse hat unklare und damit unwirksame Klauseln zur Zinsanpassung verwendet. Der vzbv geht davon aus, dass sie den Betroffenen so zu wenig Zinsen gezahlt hat und sie diese neu berechnen muss. Mit den Kündigungen hindert die Sparkasse die Sparer:innen zudem daran, die höchste Prämienstufe zu erreichen und die dafür versprochen Zuzahlungen zu erhalten. Die vereinbarten Prämien steigen mit zunehmender Sparleistung und sind vor allem für langfristige Sparer:innen attraktiv.

Angebote für Betroffene

Mithilfe des Klage-Checks finden Betroffene heraus, ob sie bei der Klage mitmachen können. Er hilft auch mit Hinweisen und einem Mustertext für die Anmeldung weiter. Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Klage gegen die Sparkasse Altenburger Land bietet die Internetseite des vzbv. Betroffene können sich zu einem News-Alert anmelden, um sich per E-Mail bei Neuigkeiten zum Verfahren informieren zu lassen.

Zu guter Letzt können sich Verbraucher:innen auch von der Verbraucherzentrale Thüringen individuell beraten lassen. Das Team vor Ort unterstützt auch bei der Anmeldung im Klageregister. Der vzbv bündelt Informationen zu Klagen wegen Prämiensparverträgen auf einer Themenseite.

Ein Paar prüft die Rechung

Betrügerische Inkassoschreiben: Auf diese Konten sollten Sie nichts überweisen

Regelmäßig erhalten Verbraucher:innen betrügerische Inkassoschreiben. Die Verbraucherzentrale Brandenburg veröffentlicht Nummern von Konten, auf die Sie kein Geld überweisen sollten, die sogenannte Schwarzliste.

Sparkasse KölnBonn: Vergleich beendet Verfahren

Der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) hat sich erfolgreich mit der Sparkasse KölnBonn zu einseitig erhöhten Kontoführungsgebühren verglichen. Rund 700 Verbraucher:innen, die sich der Musterfeststellungsklage angeschlossen hatten, erhalten in den nächsten Monaten Vergleichsangebote von der Sparkasse. Die angebotenen pauschalen Beträge liegen je nach Fall entweder bei 60 Euro oder bei 195 Euro.
Hand zieht Scheine aus dem Geldautomaten

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse KölnBonn

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Sparkasse KölnBonn haben sich auf einen Vergleich geeinigt. Dadurch können betroffene Verbraucher:innen unkompliziert pauschale Zahlungen erhalten.
Hintergrund: Die Sparkasse KölnBonn hat in der Vergangenheit einseitig Gebühren erhöht oder neu eingeführt ohne dass die Kund:innen aktiv zugestimmt hätten. Sie lehnte es ab, solche Gebühren zurückzuzahlen. Der vzbv führte deshalb eine Musterklage, eine Art Sammelklage, gegen die Sparkasse.