Kontobetrug: Die Bank warf Ihnen grobe Fahrlässigkeit vor? Melden Sie uns Ihren Fall!

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Kontobetrug: Die Bank warf Ihnen grobe Fahrlässigkeit vor? Melden Sie uns Ihren Fall!
Sie sind Opfer von Kontobetrug geworden und Ihre Bank will den Schaden nicht ersetzen, weil Sie angeblich nicht vorsichtig genug waren? Unterstützen Sie uns, indem Sie uns Ihren Fall schildern – damit wir uns für Ihre Rechte einsetzen können!
Worum geht es?
Worum geht's?

Immer wieder werden Verbraucher:innen Opfer von Kontobetrug. Kriminelle verschaffen sich Zugang zum Konto und räumen es leer – oder kaufen mit gestohlenen Kreditkartendaten ein.  

Die Betrüger gelangen zum Beispiel über Phishing-E-Mails, Datenleaks bei Banken oder deren Dienstleistern, über Anrufe von angeblichen Bank-Mitarbeiter:innen oder SMS-Scams an die Daten.  

Für die Betroffenen entstehen oft hohe finanzielle Verluste.

Doch Banken und Zahlungsdienste übernehmen diese Schäden nicht automatisch. Stattdessen heißt es immer wieder: Die Betroffenen hätten besser aufpassen müssen, sie hätten grob fahrlässig gehandelt. Bei grober Fahrlässigkeit müssen Banken die Verluste nicht erstatten.

Wir suchen Menschen, denen das passiert ist. Uns interessiert: Haben sie ihr Geld am Ende zurückbekommen? 

Melden Sie uns Ihren Fall!
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Die Verbraucherzentralen möchten wissen, wie Betroffene den Umgang mit ihrer Bank erlebt haben, wenn ihnen „grobe Fahrlässigkeit“ vorgeworfen wurde. Was passiert, wenn Betroffene sich gegen so einen Vorwurf wehren?

Ihre Erfahrungen helfen uns dabei, bessere Regeln für den Verbraucherschutz durchzusetzen.

Sie können unsere Arbeit unterstützen, wenn:

  • Sie in den letzten drei Jahren Opfer von Kontobetrug wurden
  • und Ihre Bank oder Ihr Zahlungsdienstleister den Schaden anfangs nicht, gar nicht oder nur teilweise ersetzt hat, weil Sie angeblich nicht sorgfältig genug waren.

Bitte beantworten Sie dafür die folgenden Fragen.  

Ihre Bank warf Ihnen nach einem Kontobetrug grobe Fahrlässigkeit vor? Schildern Sie uns Ihren Fall!

Wenn Sie mehrere Betrugsfälle, auch bei verschiedenen Banken oder Anbietern, teilen möchten, legen Sie für jeden Fall bitte eine eigene Meldung an.
 



Haben Sie Maßnahmen ergriffen, um möglichst doch eine Erstattung zu erhalten (z. B. mit Kreditinstitut gesprochen, Anwalt oder BaFin oder Schlichter oder Verbraucherzentale oder andere eingeschaltet, Klage eingereicht …)?


Haben Sie nach Ergreifen der Maßnahmen eine Erstattung erhalten?


Versuchen Sie aktuell noch eine (höhere) Erstattung zu erhalten?




Sie können die Marktbeobachtung unterstützen, indem Sie die relevanten Unterlagen (beispielsweise ein Schreiben Ihres Kreditinstituts) hochladen.
Maximal 5 Dateien möglich.
10 MB Limit.
Erlaubte Dateitypen: gif, jpg, jpeg, png, pdf, zip.

Haben Sie Interesse an einer Beratung durch die zuständige Verbraucherzentrale in Ihrem Bundesland?
Darf Ihre Verbraucherzentrale Sie bei eventuellen Nachfragen zu dem geschilderten Fall kontaktieren?

Tragen Sie bitte hier Ihre Kontaktdaten ein.

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Wenn Sie das vorstehende Kontaktformular nutzen, senden Sie Ihre Angaben und sämtliche Unterlagen an die Verbraucherzentrale des Bundeslandes, in dem Sie wohnen, und an den Verbraucherzentrale Bundesverband e. V. (vzbv).

Informationen zur Datenverarbeitung und zu meinen sonstigen Widerspruchsmöglichkeiten finde ich in den Datenschutzhinweisen unter der Rubrik "Kontaktformulare und E-Mail-Kontakt".

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