
Die gesetzlichen Krankenkassen haben für ihre Versicherten eine elektronische Patientenakte (ePA) angelegt, sofern diese keinen Widerspruch eingereicht haben. Seit Ende April 2025 können Versicherte und Leistungserbringer, wie Ärzt:innen und Krankenhäuser, die ePA flächendeckend in der medizinischen Versorgung nutzen.
Die ePA soll als digitaler Aktenordner dienen. Dort sollen persönliche Gesundheitsdaten wie Befunde, Diagnosen und Medikamente gespeichert und sowohl von den Versicherten als auch von den Leistungserbringern eingesehen werden können.
Das Ziel ist, die medizinische Versorgung für die Versicherten zu verbessern und den Informationsaustausch zwischen verschiedenen Leistungserbringern wie Ärzt:innen und Krankenhäusern zu erleichtern.