Frage
Mir wurde sehr eindringlich von meiner Heilpraktikerin das Produkt "Laminine" empfohlen. Ich habe recherchiert, dass es sich dabei um eine umstrittene Verkaufsstrategie handelt und auch das angebliche "Zellen-Reset", welches alle kranken Zellen im Körper reparieren soll, nicht wirklich von Erfolg gekrönt ist...
Der Bezug des Nahrungsergänzungsmittels erfolgt über meine Heilpraktikerin.
Haben Sie schon mal davon gehört oder weitere Informationen, die mir bei meiner Entscheidung weiter helfen können?
Antwort
Das Produkt "Laminine" ist ein Anti-Aging-Produkt und enthält ein Extrakt aus befruchtetem Vogelei, marinen Proteinen und Pflanzenproteinen. Wirksame Substanzen sollen unter anderem Wachstumsfaktoren (FGF) sein, die Prozesse wie Vermehrung und Wachstum von Zellen steuern. Wie Sie bereits schreiben, sollen kranke oder alte Zellen durch diese Substanz repariert werden. Weniger Stress, schönere Haut, erholsamer Schlaf und weitere Gesundheitsaussagen sollen laut Internetauftritt des Anbieters die Folge sein. Tatsächlich ist keine dieser Gesundheitsaussagen von der EU zugelassen.
Zu Bedenken ist, dass es sich bei dem Produkt nicht um ein Arzneimittel (dafür wären ein wissenschaftlich nachgewiesener Nutzen, eine Sicherheitsüberprüfung und eine Zulassung notwendig), sondern um ein Nahrungsergänzungsmittel handelt. Nahrungsergänzungsmittel sind nicht dafür gedacht, Krankheiten vorzubeugen, zu heilen oder zu lindern. Dazu zählen auch nervliche Belastungen durch Stress, Schlafstörungen etc.
"Laminine" wird über sogenanntes Multi-Level-Marketing vertrieben. Gerade bei diesem Vertriebskonzept wird immer wieder von unzulässigen krankheitsbezogenen Aussagen berichtet, zum Beispiel "hilft bei Krebs", "heilt Arthrose" oder ähnliche. Die selbständigen Außendienstberater:innen (bei denen es sich auch um Heilpraktiker handeln kann, aber nicht immer um Ernährungsfachkräfte) empfehlen und verkaufen Produkte des Herstellers an Verbraucher. Sie sind – vorrangig aus finanziellem Eigennutz – natürlich bemüht, neue Kund:innen und Mitarbeiter:innen anzuwerben. Werbeaussagen und Empfehlungen zur Einnahme, die selbständige Verkäufer:innen im Verkaufsgespräch mündlich treffen, sind von den zuständigen Behörden nur schwer überprüfbar.