Abschlussbefragung

Nun, da Sie erfolgreich am Selbstlernkurs "Mein Alltag mit KI – wie künstliche Intelligenz unser Leben verändert" teilgenommen habe, würden wir gerne erfahren, wie Sie Ihre Kompetenzen in den drei Teilbereichen dieses Kurses einschätzen und wie Ihnen der Kurs gefallen hat.
Off

Bitte beantworten Sie kurz die folgenden Fragen:

Wie beurteilen Sie Ihre Kompetenz im Themenbereich der 1. Lerneinheit: KI im Verbraucheralltag (Hier ging es um KI im Zusammenhang mit Verbraucheralltag & Gesellschaft.)
Absoluter Laie
Absoluter Profi

Wie beurteilen Sie Ihre Kompetenz im Themenbereich der 2. Lerneinheit: Generative KI - was ist das? (Hier ging es um die Prinzipien und Funktionsweisen von generativer KI.)
Absoluter Laie
Absoluter Profi

Wie beurteilen Sie Ihre Kompetenz im Themenbereich der 3. Lerneinheit: Generative KI – so nutze ich sie (Hier ging es um die praktische Anwendung von generativen KI-Tools.)
Absoluter Laie
Absoluter Profi

Wie beurteilen Sie Ihre Kompetenz im Themenbereich der 4. Lerneinheit: KI braucht einen kritischen Blick (Hier ging es um datenschutzrechtliche, ethische und gesellschaftliche Aspekte beim Einsatz von KI.)
Absoluter Laie
Absoluter Profi

Bei den folgenden Fragen interessiert uns, welchen Nutzen Sie aus dem Selbstlernkurs ziehen konnten:

Ich habe Praxistipps erhalten, die ich im Alltag direkt umsetzen konnte.
trifft voll und ganz zu
trifft ganz und gar nicht zu

Ich habe verstanden, was es mit KI auf sich hat und wie das mich betrifft.
trifft voll und ganz zu
trifft ganz und gar nicht zu

Ich habe insgesamt mehr Sicherheit beim Thema KI gewonnen.
trifft voll und ganz zu
trifft ganz und gar nicht zu

Der Kurs war eine wirksame Motivationshilfe, um mich mit dem Thema überhaupt zu beschäftigen/dran zu bleiben.
trifft voll und ganz zu
trifft ganz und gar nicht zu

Ich habe konkrete Anleitungen erhalten, die mich beim Bedienen von KI-Tools unterstützen.
trifft voll und ganz zu
trifft ganz und gar nicht zu

Ich habe vom persönlichen Austausch in den Online-Talks profitieren können.
trifft voll und ganz zu
trifft ganz und gar nicht zu
(optional; setzt Teilnahme an den Online-Talks voraus)

In den folgenden Fragen möchten wir wissen, wie zufrieden Sie mit dem Kurs insgesamt bzw. einzelnen Bestandteilen waren und was wir verbessern können:

Wie bewerten Sie den Selbstlernkurs insgesamt?
sehr gut
sehr schlecht

Wie bewerten Sie insgesamt das Format, in dem der Selbstlernkurs angeboten wurde?
sehr gut
sehr schlecht
(Hinweis: mit Format meinen wir den Aufbau: Online-Anmeldung zum Kurs + Info-Mails + Motivations-Mails + interaktive Online-Übungen + Online-Sprechstunde)

Mit diesem Selbstlernkurs lernte ich ...
viel mehr als gedacht
viel weniger als gedacht

Die Stoffmenge des Selbstlernkurses insgesamt war ...
viel zu lang
viel zu kurz

Das Niveau der vermittelten Inhalte war ...
viel zu niedrig
viel zu hoch für
(gemessen an Ihrem Wissensstand)

Mit den technischen Anforderungen kam ich ...
sehr gut klar
überhaupt nicht klar


 

*Pflichtfelder

 

Die Inhalte dieses Kontaktformulars werden verschlüsselt an unseren Server übertragen. Bei erhöhtem Sicherheitsbedarf haben Sie die Möglichkeit, uns eine Ende-zu-Ende-verschlüsselte E-Mail zu senden. Hier finden Sie die nötigen Infos. Bitte lassen Sie uns unaufgefordert keine Gesundheitsdaten zukommen.


Weitere Informationen zum Datenschutz entnehmen Sie bitte unseren Datenschutzhinweisen.

Fußball-Fans vor Fernseher

Sammelklage gegen DAZN Limited

Der Streaming-Anbieter DAZN erhöhte seine Preise 2021 und 2022 in laufenden Verträgen ohne Zustimmung der Kunden. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hält die zugrundeliegenden AGB-Klauseln für unangemessen benachteiligend und die damaligen Preiserhöhungen für Bestandskunden für rechtswidrig.
Ein Mann steht nachdenklich vor einem geöffneten Kühlschrank

Fragen zu Lebensmitteln? In unserem Forum antworten Expert:innen!

Kostenlose Auskunft von den Verbraucherzentralen: Unter lebensmittel-forum.de bekommen Sie unkompliziert eine fachkundige Antwort zu Fragen rund um Lebensmittel. Mehr als 300 Beiträge sind schon zum Stöbern da.
Bundesgerichtshof

Wegweisendes BGH-Urteil: Klauseln zu Negativzinsen unzulässig

Von 2019 bis zur Zinswende 2022 hatten verschiedene Banken und Sparkassen Verwahrentgelte eingeführt, die sie in Form von Negativzinsen erhoben. Dies hielten die Verbraucherzentralen für unzulässig und klagten. Nun hat der Bundesgerichtshof (BGH) die Klauseln für unzulässig erklärt.