Sammelklage gegen E.ON
Die E.ON Energy Solutions GmbH ist ein bundesweiter Fernwärmeanbieter, der in den letzten Jahren seine Preise enorm erhöht hat. Aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands sind die Preiserhöhungen nicht gerechtfertigt. Die Klage soll dafür sorgen, dass E.ON seine Abrechnungen rückwirkend anpasst und Kund:innen das sich daraus ergebene Guthaben erstattet.

Darum geht es
In den letzten Jahren kam es bei E.ON zu auffallend hohen Preissteigerungen. Aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) sind die Preiserhöhungen nicht gerechtfertigt, weil die Berechnungsformeln des Unternehmens nicht den gesetzlichen Anforderungen genügen. Unter anderem beziehen sie sachlich ungeeignete Faktoren mit ein.
Das Gericht soll im Kern feststellen, dass E.ON keine Preiserhöhungen auf die von ihm verwendeten Formeln stützen darf. Je nach Einzelfall können sich die Arbeitspreise um mehrere 100 Prozent erhöht haben und zu hunderten bis tausenden Euro Nachzahlungen bei Verbraucher:innen führen.
So profitieren Sie von der Klage gegen E.ON Energy Solutions GmbH:
- Prüfen Sie mit dem Klage-Check der Verbraucherzentrale, ob Sie bei der Klage gegen E.ON mitmachen können.
- Bleiben Sie immer auf dem neuesten Stand: Unser News-Alert informiert Sie direkt über alle wichtigen Entwicklungen im laufenden Verfahren. Alle bisherigen News-Alerts finden Sie im Archiv.
- Tragen Sie sich beim Bundesamt für Justiz ins Klageregister ein.
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Ins Klageregister eintragen
Verbraucher:innen können sich unter folgendem Link der Sammelklage anschließen, indem sie sich beim Bundesamt für Justiz (BfJ) ins Klageregister eintragen. Dadurch verjähren ihre Ansprüche nicht.
Hinweis: Für eine wirksame Anmeldung zum Klageregister müssen Sie vollständige Angaben zu Ihrem Anspruch machen. Beachten Sie dafür unsere Ausfüllhinweise und Mustertexte.
Termine
- Freitag, 17. November 2023
Wir klagen
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) reicht Sammelklage beim Oberlandesgericht Hamm gegen E.ON ein. - Montag, 26. Februar 2024
Verbraucher:innen können sich für Klage anmelden
Das Bundesamt für Justiz (BfJ) öffnet das Klageregister. Betroffene können sich beim BfJ für die Klage anmelden. - Montag, 24. August 2026
Mündliche Verhandlung
Beim Oberlandesgericht Hamm findet die mündliche Verhandlung statt. Meist genügt ein Termin. Das Gericht kann auch mehrere Termine ansetzen. - offener Zeitpunkt
Letzte Chance zur Anmeldung
Nach der letzten mündlichen Verhandlung haben Verbraucher:innen noch drei Wochen Zeit, um sich für die Klage an- oder abzumelden. - offener Zeitpunkt
Oberlandesgericht erlässt Urteil
Das Oberlandesgericht urteilt. Parteien können Rechtsmittel einlegen. - offener Zeitpunkt
Prozessende
Das Verfahren wird durch endgültiges Urteil oder Vergleich beendet.
Weitere Fragen zum Verfahren?
Wir beantworten die häufigsten Fragen zur Klage gegen E.ON auf unserer Webseite.
Antworten auf häufig gestellte Fragen →
Die Verbraucherzentralen und ihr Bundesverband gehen juristisch gegen Anbieter vor, die gegen Verbraucherrecht verstoßen. Hier erfahren Sie mehr über Abmahnungen, Klagen und Urteile.





