27. April 2022
Landgericht Mannheim, Urteil vom 27.04.2022, 25 O 78/21
Die beklagte Firma hatte im Internet für Nahrungsergänzungsmittel geworben mit Eigenschaften, die der Vorbeugung, Behandlung oder Heilung einer menschlichen Krankheit zugeschrieben werden, dies ist bei einer Werbung für NEM jedoch unzulässig.