Werbung für Fitnessstudioverträge ohne Gesamtpreisangabe und Werbung mit monatlichen Mitgliedsbeiträgen, in denen die zusätzliche Aktivierungsgebühr und Service- und Trainingspauschale nicht anteilig eingerechnet wurde
Klage bezüglich der Plattform www.lieferando.de im Hinblick auf zusätzliche Servicegebühr in Höhe von 0,99 Euro, ohne dass Verbraucher ausdrücklich zustimmen müssen und/oder für die Bezahlung lediglich die Kreditkarte als kostenfreie Zahlungsmöglichkeit anzubieten.
Gegenstand der Klage ist ein Werbekärtchen mit den Aussagen „6x Schokogenuss gratis" und mit „Gratis statt 12 €“, wobei die Riegel nur erhältlich sind, wenn gleichzeitig für einen Mindestwert von 9,00 € Waren erworben werden müssen.
Das Unternehmen SSS-Software Special Service GmbH betreibt die Webseite „online-wohngeld.de“ und nimmt dort eine Gebühr für die Übermittlung der Anträge. Auf der Webseite des Unternehmens ist aus Sicht des vzbv nicht klar erkennbar, dass der Service kostenpflichtig ist. Das Verfahren ruht wegen der Insolvenz des Klagegegners auf unbestimmte Zeit.
Rückerstattung des Kaufpreises bei Ausübung des Widerrufsrechtes durch einen Wertgutschein, der zeitlich hinter der Gültigkeit des ursprünglichen zur Zahlung eingesetzten Wertgutscheines zurückbleibt / Versäumnisurteil ergangen
Active Organization: Verbraucherzentrale Baden-Württemberg
Irreführung über den Abschluss eines kostenpflichtigen Vertrages sowie unvollständige Pflichtinformationen und fehlende Widerrufsbelehrung / Verfahren durch Vergleich beendet
Active Organization: Verbraucherzentrale Baden-Württemberg