Streitgegenständlich ist ein angeblicher Vertragsabschluss über einen neuen Mobilfunktarif sowie eine Irreführung über die sogenannte Kündigungsvormerkung.
1N Telecom schrieb tausende Verbraucher:innen an, um ihnen einen 24-Monats-DSL-Vertrag anzubieten. Der Verbraucherzentrale Bundesverband hält einige Vertragsklauseln für unwirksam. Mit einer Sammelklage fordert er Rückzahlungen an geschädigte Verbraucher.
Active Organization: Federal association
Type Of Legal Procedure: Musterfeststellungsklage
Abhilfeklage
Auf der Internetseite www.klarstein.de wurde mit einem Cyber Monday Rabatt auf das gesamte Sortiment geworben, obwohl dieser Rabatt nicht für das gesamte Sortiment gewährt wurde.
Verstöße gegen Regelungen zum Kündigungsbutton und gegen die Datenschutzgrundverordnung. Haftungsausschluss für von KI-Funktionen erzeugte Ergebnisse in den AGB.