16. July 2021
OLG Karlsruhe, Urteil vom 16.7.2021, Az. 15 U 118/20
Eine Klausel, mit der vertragliche Leistungspflichten gestaltet werden, unterliegt der Inhaltskontrolle. Wenn sie intransparent ist, kommt es nicht darauf an, ob sie mit den wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelung vereinbar ist.