Booking.com verlangt zum Zeitpunkt der Bezahlung den Preis, der unter Berücksichtigung des Wechselkurs am Tag der Zahlung verlangt wird. Die Preise mit denen geworben wird unterscheiden sich daher von den tatsächlich zu zahlenden Preisen.
Tätige Organisation: Verbraucherzentrale Bundesverband
Verfahrens-Typ: Unterlassungsklage