Klage gegen die Deutsche Bahn, da grundsätzlich die Mitnahme eines Tandems, oder eines Fahrrades in ähnlicher Größe untersagt ist. Dies gilt auch für Personen, die eingeschränkt sind. Des Weiteren ist der Erwerb einer Bahncard nur möglich, sofern man eine E-Mail angibt. Ansonsten kann eine Bahncard nicht erworben werden.
Gegenstand der Klage ist ein Werbeflyer für 2go Becher mit den Aussagen „gratis" und mit „NICHTS IST UMSONST AUSSER DEIN NEUER 2GO BECHER", soweit der Becher nur einlösbar ist, wenn gleichzeitig für einen Mindestwert von 10,00 € Waren erworben werden müssen.
Zahlungsaufforderung eines Inkassounternehmens zugunsten einer Auftraggeberin, die unter der genannten Anschrift nicht existiert / Urteil zugunsten der Verbraucherzentrale ergangen
Klagegegenstand ist die Werbung für das Produkt „Premium Parasitentinktur“ mit unzulässigen krankheits- und gesundheitsbezogenen Angaben sowie mit unzureichenden Angaben bei den Kundenbewertungen.
Wir fordern die Alternate GmbH auf es zu unterlassen, im Rahmen geschäftlicher Handlungen gegenüber Verbraucher:innen im Verlauf eines Bestellvorgangs in ihrem Internetshop die Zusatzleistung „Altgeräteentsorgung“ ohne zusätzliche Kosten anzubieten, wenn bei Auswahl dieser Option automatisch die weitere, kostenpflichtige Zusatzleistung Lieferung an den Aufstellungsort (+€ 24,99) aktiviert wird.