Klagegegenstand ist die Speicherung von Tracking-Cookies ohne Einwilligung, die irreführende Werbung mit einer Preisersparnis und eine unzulässige AGB-Klausel in der Bestellbestätigung.
Werbung mit den Aussagen "+123 Tsd. t CO2 eingespart" und "90% aufbereitetes Verpackungsmaterial" ohne näher darüber zu informieren, auf welcher Basis diese Aussagen beruht.