Die Verbraucherzentrale wünscht sich, dass alle Menschen die Informationen auf der Internet-Seite gut verstehen können. Deswegen gibt es die Informationen jetzt auch in Leichter Sprache.
Die Verbraucherzentralen in den 16 Bundesländern bieten Beratung und Information zu Fragen des Verbraucherschutzes, helfen bei Rechtsproblemen und vertreten die Interessen der Verbraucher:innen auf Landesebene.
Besonders wichtig: Pflegebedürftige sollten die offizielle Pflegeberatung zu Leistungen der Pflegeversicherung in Anspruch nehmen, um sich genau zu informieren. Diese gibt es in jeder Kommune. Anschriften erfahren Sie bei der Pflegekasse. Die Beratung ist kostenfrei und kann mehrfach genutzt werden, vor Ort, telefonisch oder als Hausbesuch. Mit diesem Wissen können unseriöse Angebote abgelehnt und stattdessen Leistungen seriöser Anbieter genutzt werden.
Woher kommen die Daten?
Bisher ist nicht klar, woher die Anrufer:innen die Daten der Betroffenen haben. Diese haben jedoch das Recht, darüber von den Firmen aufgeklärt zu werden. Daher sollten die Anbieter schriftlich aufgefordert werden, Auskunft nach Artikel 15 DSGVO über die gespeicherten Daten zu erteilen und die Daten zu sperren, damit sich solche Werbeanrufe nicht wiederholen. Informationen und Musterbriefe finden Sie hier. Außerdem sollten Betroffene die Masche bei der Landesdatenschutzbehörde melden. Gegebenenfalls kann auch eine Anzeige bei der Polizei erstattet werden.
Die Masche mit Pflegekursen
Pflegekurse werden von den Pflegekassen kostenlos angeboten. Dort erhalten pflegende Angehörige praktisches Wissen rund um die Pflege und können gezielt eigene Fragen einbringen. Oft werden auch Pflegetechniken vermittelt, um die häusliche Pflege zu erleichtern und Informationen zur Organisation der Pflege und zu Beratungsmöglichkeiten in der Nähe gegeben. Dies kann dazu beitragen, pflegende Angehörige zu entlasten. Die konkreten Angebote können Sie bei Ihrer Pflegekasse erfragen.
Bei der Verbraucherzentrale beschweren sich aber auch immer wieder Betroffene, dass sie ungefragt von den Kursanbietern angerufen werden und ihnen ein Pflegekurs angeboten wird, auch wenn sie ihn eigentlich nicht brauchen. Die Anrufer:innen fragen nach der Pflegekasse und der entsprechenden Versichertennummer. Darüber rechnen die Anbieter dann mit der Pflegekasse ab. Bei solchen Anrufen sollten Betroffene sofort auflegen und nichts abschließen!
Die Masche mit Pflegeboxen
Bei dieser schon länger bekannten Variante melden sich Anrufer:innen teilweise angeblich "im Auftrag der Pflegekasse" oder nutzen ähnlich klingende Namen wie "Pflegeservice". Ziel ist, sogenannte "Pflegehilfsmittel zum Verbrauch" zu verkaufen. Das können Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel oder ähnliches sein. Diese Produkte sollen die Pflege zuhause für die Angehörigen erleichtern. Die Pflegekassen erstatten je nach Bedarf bis zu 42 Euro im Monat. Die Anbieter bestellen die Pflegehilfsmittel im Namen der Betroffenen und lassen sich den monatlichen Betrag von der Kasse erstatten. Die Betroffenen erhalten die Hilfsmittel, brauchen sie aber in der Regel gar nicht. Nutzen Sie unseren Musterbrief, um der Lieferung von Pflegeboxen zu widersprechen. Eine konkrete Warnung lesen Sie hier.
Die Masche mit Nahrungsergänzungsmitteln
Bei diesen Anrufen werden Menschen mit der Aussage "Sie haben doch Diabetes" konfrontiert. Im Laufe des Gesprächs wird ihnen ein Nahrungsergänzungsmittel angeboten, das gegen Insulinresistenz helfen und binnen zwei bis drei Wochen den Blutzuckerspiegel normalisieren soll. Dafür bräuchte es nur zwei Kapseln pro Tag - was doppelt so viel ist, wie als Tagesdosis auf der Packung steht. Die bisher eingenommenen Diabetesmedikamente wie Metformin könne man schon nach dem ersten Tag weglassen. Ähnliche Versprechungen beobachtet die Verbraucherzentrale NRW auch vermehrt auf dubiosen Internetseiten.
Was tun, wenn Angehörige Pflege benötigen? Meist müssen in kurzer Zeit Entscheidungen getroffen werden. Dieser Ratgeber bietet schnelle Orientierung und Entscheidungshilfe – von der ersten Versorgung bis zur Auswahl und Organisation der passenden dauerhaften Pflege.
Die Diagnose Demenz verändert nicht nur den Alltag der Betroffenen grundlegend, sondern auch den ihrer Angehörigen und Freunde. Der Ratgeber zeigt verständlich, was es mit den verschiedenen Formen dieser Krankheit auf sich hat und stellt Behandlungsmöglichkeiten und Therapien vor.
Die Schufa bewertet die Kreditwürdigkeit von Verbraucher:innen. Der Wert wird Schufa-Score genannt. Im März 2026 wurde er geändert. Die Verbraucherzentralen klären die wichtigsten Fragen dazu.
Sobald das Wetter schön wird, startet die Grillsaison. Ob Fleisch, Fisch, Gemüse oder auch Obst – vom Grill schmecken viele Sachen besonders gut. Die Verbraucherzentralen geben Ihnen Tipps, worauf Sie achten sollten.
Der Sommer steht vor der Tür und heimisches Obst und Gemüse gibt es in großer Auswahl. Bei steigenden Temperaturen ist es eine besondere Herausforderung, die Kühlkette einzuhalten und Lebensmittel zu Hause nicht verderben zu lassen.
Fristen, Freibeträge und neue Regeln: Steuerexpertin Gabriele Waldau-Cheema erklärt, wann sich die Abgabe lohnt, worauf Rentner:innen achten müssen und warum vorausgefüllte Steuererklärungen trügerisch sein können.
Noch bis zum 13. Juli können sich Kund:innen der ExtraEnergie GmbH der kostenlosen Sammelklage der Verbraucherzentralen anschließen. Bei der Sammelklage geht es um massive Preiserhöhungen seit 2022. Ziel ist die Rückerstattung zu viel gezahlter Beträge.
Seit Juni 2026 können Sie durch neue Regelungen zum Energy-Sharing im Energiewirtschaftsgesetz Ihren selbst erzeugten Solarstrom mit den Nachbarn teilen. Die Verbraucherzentralen erklären, wie Sie die Rendite Ihrer PV-Anlage steigern und gemeinsam von günstigem Lokalstrom profitieren können.
Die EU hat neue Fluggastrechte beschlossen. Die Verbraucherzentralen zeigen, was sich bei Handgepäck, Sitzplätzen und Entschädigungen ändert – und ab wann die Regeln gelten.
Ob im Netz, beim Einkaufen oder im Bereich Ernährung: Junge Menschen stoßen in diesen Bereichen täglich auf Risiken, die sie allein kaum bewältigen können. Eine aktuelle Umfrage im Auftrag des Verbraucherzentrale Bundesverbands zeigt: Die Verbraucherzentralen sehen die Politik hier in der Pflicht.
Milch ist nicht gleich Milch. Die Verbraucherzentralen erklären, was hinter Begriffen wie „Biomilch" oder „Weidemilch" steckt – und informieren über neue Kennzeichnungspflichten für laktosefreie Produkte ab Juni 2026.
Unerträglich heiß in der Wohnung? Wir geben Tipps, wie Sie Hitze draußen halten: Richtig lüften? Sonnenschutz für Fenster und Dachfenster? Helfen Ventilatoren und Klimageräte?