Fluggäste dürfen nur ein kleines Handgepäckstück kostenlos mit an Bord nehmen, obwohl nach Auffassung des EuGH Handgepäck als unverzichtbarer Bestandteil der Beförderung anzusehen ist und damit kein Zuschlag verlangt werden darf (sofern das Gepäck vernünftigen Anforderungen entspricht.)
Zugänglichmachung von Verbraucherbewertungen, ohne Informationen darüber zu erteilen, ob und wie sichergestellt wird, dass die veröffentlichten Bewertungen von solchen Verbrauchern stammen, die das Angebot tatsächlich genutzt oder erworben haben &
Pauschaler Haftungsausschluss im Zusammenhang mit Anlageentscheidungen aufgrund von Informationen auf der Website
Unterlassung, das Verlangen von Verbrauchern, ein Zahlungskonto zukünftig als Pfändungsschutzkonto zu führen, deshalb zurückzuweisen, weil dieses einen negativen Saldo aufweist.