Fluggäste dürfen nur ein kleines Handgepäckstück kostenlos mit an Bord nehmen, obwohl nach Auffassung des EuGH Handgepäck als unverzichtbarer Bestandteil der Beförderung anzusehen ist und damit kein Zuschlag verlangt werden darf (sofern das Gepäck vernünftigen Anforderungen entspricht.)
Diverse unzulässige Klauseln in den AGB eines Anbieters für Kreuzfahrten. Unter anderem kann der Kapitän einen Gast entschädigungslos von Bord weisen und die Kosten einer Quarantäne sind in den Fällen, in denen AIDA sie nicht zu vertreten hat, vom Gast zu tragen.
Die Klage richtet sich gegen den schwer zugänglichen und benutzerunfreundlichen Meldeweg sowie die unzumutbare Vorgaben in Meldeformular für Minderjährige.
Klagegenstand ist der sogenannte Kündigungsbutton, konkret die Beschriftung der Bestätigungsschaltfläche sowie zusätzliche Informationen auf der Bestätigungsseite