Unterlassung, das Verlangen von Verbrauchern, ein Zahlungskonto zukünftig als Pfändungsschutzkonto zu führen, deshalb zurückzuweisen, weil dieses einen negativen Saldo aufweist.
Tätige Organisation: Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen
Verfahrens-Typ: Unterlassungsklage