Von Verbraucher:innen, die eine Erhöhungsbescheinigung für Freibeträge auf dem P-Konto vorgelegt haben, darf nicht gefordert werden, jede Änderung der Umstände diese Erhöhung betreffend selbstständig der Beklagten mitteilen zu müssen
Tätige Organisation: Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen
Verfahrens-Typ: Unterlassungsklage