Darum geht es
Mehr als 11.000 Beschwerden über den Telekommunikationsanbieter 1N Telecom erreichten die Verbraucherzentralen von Januar 2023 bis Juli 2024. Das Unternehmen schreibt Verbraucher:innen mit dem Angebot eines 24-Monats-Vertrags für Festnetz und DSL-Internet an. Betroffene merken oft erst nach Ablauf der 14-tägigen Widerrufsfrist, dass sie nicht auf Post der Deutschen Telekom reagiert haben, sondern einen Vertrag mit einem anderen Anbieter eingegangen sind. Verhindern Verbraucher:innen anschließend die Portierung ihrer Telefonnummer, kündigt 1N Telecom, fordert Schadenersatz in Höhe von 419,88 Euro und lässt das Geld von einer Inkassofirma eintreiben.
Der Verbraucherzentrale Bundesverband hat gegen Vertragsklauseln des Anbieters auf Unterlassung geklagt. Der Bundesgerichtshof wird das Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf in dieser Sache überprüfen. Außerdem plant der vzbv eine Sammelklage gegen das Unternehmen, um Schadenersatz für die Betroffenen zurückzuholen und direkte Rückzahlungen an die Betroffenen zu erreichen.