Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen ist bemüht, ihre Websites im Einklang mit dem Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen (BGG NRW) und der Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung Nordrhein-Westfalen (BITV NRW) in ihrer jeweils gültigen Fassung barrierefrei zugänglich zu machen.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Websites sind wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit den genannten Normen vereinbar.
Barrierefreie Inhalte
- Aussagekräftige Seitentitel vermitteln direkt am Anfang den Inhalt einer aufgerufenen Seite.
- Bei der Bedienung der Seiten mittels einer Tastatur besteht nicht die Gefahr in eine Tastaturfalle zu geraten.
- Auf Schriftgrafiken wird verzichtet.
- Bewegte Inhalte sind jederzeit abschaltbar.
- Navigationselemente und Bezeichnungen sind konsistent gehalten.
- Es findet keine unerwartete Kontextänderung bei Änderung des Fokus oder bei Eingaben statt.
Nicht barrierefreie Inhalte
Wir arbeiten an einer kontinuierlichen Verbesserung der Zugänglichkeit der genannten Websites. Aktuell sind einige Teilbereiche der Angebote noch nicht barrierefrei zugänglich. Das betrifft beispielsweise die noch nicht vollständig verfügbare Tastatursteuerung, die Überschriftenhierarchien, einige Farb-Konstellationen, die noch nicht ausreichend kontrastreich sind, sowie die noch fehlenden Hinweise in Deutscher Gebärdensprache und Leichter Sprache.
PDF-Dokumente, die als Download angeboten werden, sind mitunter noch nicht barrierefrei. Die Überarbeitung der vielen hundert Dokumente dieser Art wird Zeit in Anspruch nehmen.
Inhalte von Dritten, auf die verwiesen wird, sind eventuell nicht barrierefrei. Auf sie kann seitens der Verbraucherzentrale kein Einfluss genommen werden.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 23. September 2020 mithilfe einer Selbstbewertung erstellt.
Feedback und Kontaktangaben
Hinweise auf eine Barriere auf den oben genannten Websites nimmt die Gemeinschaftsredaktion bei der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen gerne per E-Mail unter gemeinschaftsredaktion@verbraucherzentrale.nrw entgegen.
Durchsetzungsverfahren
Sollte Ihre Kontaktaufnahme nicht erfolgreich sein oder Sie keine zufrieden stellenden Informationen erhalten haben, können Sie sich an die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen wenden. Telefonisch ist die Ombudsstelle unter folgender Rufnummer zu erreichen: 0211 / 855-3451. Weitere Informationen zur Ombudsstelle finden Sie hier: www.mags.nrw/ombudsstelle-barrierefreie-informationstechnik