Was kann ich machen, wenn der Strom abgestellt ist?
Nehmen Sie Kontakt zum Energieversorger auf und fragen, ob er zu einer Ratenzahlung bereit ist. Ab dem Zeitpunkt der Sperre ist er hierzu aber nicht mehr verpflichtet.
Wenn keine Ratenzahlung möglich ist, sollten Sie sich an das örtliche Jobcenter oder Sozialamt wenden. Dort können Sie einen Antrag auf Übernahme der Energieschulden stellen. Sollte der Antrag bewilligt werden, erfolgt dies im Regelfall auf Darlehensbasis. Dieses Darlehen muss ab dem Folgemonat zurückgezahlt werden, zum Beispiel durch Aufrechnung mit Ihren monatlichen Leistungen.
Den Antrag können Sie formlos stellen. Die Verbraucherzentralen empfehlen, das schriftlich zu tun und den Empfang vom Sozialleistungsträger quittieren zu lassen. Auch wenn der Strom bereits abgestellt ist, kann es sinnvoll sein sich Hilfe bei einer Beratungsstelle zu holen.
Habe ich ein Recht auf eine Ratenzahlungsvereinbarung?
In der Grundversorgung haben Sie ein Recht auf eine zinsfreie Ratenzahlungsvereinbarung mit dem Grundversorger, wenn der Versorger Ihnen die Stromsperre angedroht hat. Mit der Androhung der Sperre muss der Grundversorger Ihnen auch ein Formular schicken.
Außerhalb der Grundversorgung gibt es ein solches Recht nicht. Auch wenn bereits gesperrt wurde, gibt es kein Recht mehr auf eine Ratenzahlungvereinbarung.
Ist Ratenzahlung bei drohender Stromsperre sinnvoll?
Eine Ratenzahlung mit dem Stromversorger ist meistens sinnvoll. Wenn der Versorger Ihnen eine Sperrandrohung geschickt hat, sollten Sie Ihn bitten, eine Ratenzahlungsvereinbarung zu übersenden. In der Grundversorgung muss er Ihnen eine Ratenzahlungsvereinbarung anbieten.
Achtung: Eine Möglichkeit zur Aussetzung von Raten der Abwendungsvereinbarung gilt es sei dem 1. Mai 2025 nicht mehr.
Kontaktaufnahme mit dem Sozialhilfeträger: Soll ich die Einverständniserklärung unterschreiben?
Ja, in der Regel ist es sinnvoll, sie zu unterschreiben. Mit Ihrer Unterschrift muss der Energieversorger das Sozialamt oder Jobcenter kontaktieren. Die können Ihnen dann helfen, zum Beispiel durch ein Darlehen.
Wie kann ich mich vor Zahlungsrückständen und einer Stromsperre schützen?
- Bezahlen Sie Ihre Abschläge regelmäßig und pünktlich. Wenn Zahlungsrückstände auflaufen, ist Ihr Energieversorger berechtigt, die Belieferung mit Energie einzustellen. Zahlungen für Strom, Heizung und Miete sollten für Sie darum immer Vorrang haben. Generell gilt: Diese Zahlungen müssen vor allen anderen Rechnungen beglichen werden.
- Lassen Sie Abschläge direkt vom Sozialleistungsträger an den Energieversorger überwiesen, falls Sie Sozialleistungen vom Jobcenter oder Sozialamt bekommen.
- Prüfen Sie, ob Sie einen ergänzenden Anspruch auf Sozialleistungen haben, falls Sie ein geringes Einkommen haben (etwa Wohngeld oder Kinderzuschlag).
- Verschaffen Sie sich einen Überblick über Ihre Haushaltsfinanzen und achten Sie darauf, dass Ihre Ausgaben nicht Ihre Einnahmen übersteigen.
- Notieren Sie Ihre Einkünfte und Ausgaben für jeden Monat in einem Haushaltsbuch. So haben Sie immer im Blick, wohin Ihr Geld fließt.
- Halten Sie fest, wie viel Geld Sie im Monat für Miete, Nebenkosten, Strom, Versicherungen etc. benötigen. Den Rest Ihrer Einnahmen können Sie für Ihre Lebenshaltung ausgeben oder sogar ansparen.
Wie behalte ich meinen Energieverbrauch unter Kontrolle?
Überprüfen Sie Ihre Zählerstände mindestens einmal im Quartal und notieren Sie sie zum Beispiel in einer Tabelle. Überlegen Sie darüber hinaus konsequent, wo Sie Energie einsparen können.
