Preiserhöhungsankündigung nicht rechtzeitig erfolgt

Stand:
Voxenergie hat sich bei der Ankündigung der Strompreisehöhung nicht an die gesetzlichen Fristen gehalten und den Strompreis trotzdem erhöht.
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Der Anbieter hat die Strompreise ohne die fristgemäße Ankündigung erhöht. Zudem wurden Abschlagszahlungen nicht nach dem tatsächlichen Verbrauch der Verbraucherin berechnet. Und zu guter Letzt wurde die Beendigung des Vertrages durch das Sonderkündigungsrecht später festgesetzt, als das gesetzlich vorgesehen ist, nämlich nicht zum Zeitpunkt der Erhöhung sonder deutlich danach.

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hat Voxenergie abgemahnt, da es sich um klare Rechtsverstöße gehandelt hat und die Rechtslage eindeutig ist. Da keine Reaktion erfolgte wurde Klage eingereicht. Auch hierauf hat Voxenergie nicht reagiert, so dass durch das Landgericht Berlin II ein Versäumnisurteil erlassen wurde. Im Rahmen des Versäumnisurteils wurde der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg in allen Punkten Recht gegeben.

Hiergegen hat voxenergie Berufung zum Kammergericht Berlin (Az. 5 U 24/25) eingelegt.  


Zum Volltext der Entscheidung

LG Berlin II, Urteil vom 17.05.2024 (93 O 91/23)

Geldmünzen vor Taschenrechner und Stift

Prämiensparverträge: Vergleich mit Stadtsparkasse München ist wirksam

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Stadtsparkasse München einigten sich im Verfahren um Prämiensparverträge auf einen Vergleich. Betroffene können so unkompliziert Nachzahlungen erhalten. Das Bayerische Oberste Landesgericht informierte Verbraucher:innen, die sich der Musterfeststellungsklage angeschlossen haben, schriftlich über den Vergleich. Die Sparkasse beginnt mit Bearbeitung der Auszahlungen.
Stadtsparkasse München Schriftzug

Stadtsparkasse München kann mit Zahlungen an Prämiensparer:innen beginnen

Nach dem Vergleich zwischen dem Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und der Stadtsparkasse München können die Zinsnachzahlungen an die Sparer:innen in Kürze starten. Das Gericht hat den Vergleich für wirksam erklärt. Die Vergleichszahlungen erhalten Betroffene, die sich der Musterfeststellungsklage der Verbraucherzentrale angeschlossen hatten.
Münzen gestapelt auf Geldscheinen

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse Nürnberg

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