Internet, Telefon und TV: die Anschlüsse für die erste eigene Wohnung

Stand:
Surfen, telefonieren, fernsehen - ein Tarifvergleich vor Vertragsabschluss lohnt sich.
Surfen, telefonieren, fernsehen - ein Tarifvergleich vor Vertragsabschluss lohnt sich.

Der 18-jährige Nachwuchs ist auch in der eigenen Wohnung praktisch ständig online. Um den Internetanschluss kümmert sich Laura zuerst und wählt, ob sie noch ein Festnetztelefon oder ein Fernsehpaket benötigt. Zum Glück sind die Tarife der verschiedenen Anbieter heute leicht zu vergleichen.

On

Surfen, telefonieren, fernsehen: alles im Paket

Ein schneller DSL-Internetanschluss für Zuhause steht auf Lauras Wunschliste ganz oben. Die meisten Anbieter liefern dazu gleich ein Telefonpaket, mit dem die Auszubildende unbegrenzt ins deutsche Festnetz telefonieren kann.
Für junge Menschen gibt es besondere Tarife. Zum Beispiel DSL-Internet plus Telefon für knapp 20 Euro pro Monat. Für rund zwei Euro zusätzlich erhält die 18-Jährige ein TV-Paket mit mehr als 20 Sendern, für fünf Euro noch den Zugriff auf eine Mediathek mit zig (Kino-)Filmen und TV-Serien – großes Kino für Zuhause.

Achtung: Die Miete für den Internet-Router sowie den Media-Receiver kommt oben drauf. Als Alternative zum DSL-Anschluss haben auch die Mobilfunkanbieter schnelles Surfen für Zuhause im Programm. Das heißt: Laura gelangt kabellos, also ohne Festnetzanschluss, über einen mobilen WLAN-Router ins Internet. Eine Möglichkeit, die immer mehr junge und mobile Menschen nutzen.

Das Angebot klingt toll. Wirklich?

Beim Abschluss der Verträge ist genaues Hinschauen gefragt: Der günstige Einstiegspreis von 20 Euro pro Paket kann sich nach zwölf Monaten automatisch um fast das Doppelte erhöhen. Dabei beträgt die anfängliche Laufzeit oft 24 Monate.

Wenn sich der Vertrag nach dieser Laufzeit automatisch verlängert, kann Laura ihn jederzeit mit einer einmonatigen Frist kündigen. Hat sie beispielsweise nach den 24 Monaten nicht gesagt, ob sie kündigt oder wie sie den Vertrag fortführen möchte, müsste sie keine weiteren 12 Monate warten, um den Vertrag zu beenden. Bei Handyverträgen mit kurzer Laufzeit gilt es, feine Unterschiede zu beachten. Laura sollte sich rechtzeitig informieren.

Zusätzlich locken die Anbieter ihre Neukunden mit diversen Rabatten aufs Eis, etwa mit einem „Online-Vorteil“. Den erhält Laura, wenn sie ihr Internetpaket online bestellt, allerdings bekommt sie die Geldsumme natürlich nicht in bar, sondern als Gutschrift auf einer der nächsten Telefonrechnungen.

Tarife vergleichen – leicht gemacht

Nun gilt es aus dem Tarifdschungel der Anbieter das passende Paket herauszupicken. Seit dem 1. Juni 2017 ist zum Glück Schluss mit den schwer vergleichbaren Verträgen für Internetanschlüsse. Festnetz- und Mobilfunkanbieter müssen ihre Angebote auf einem Produktinformationsblatt in DIN-A4-Größe darstellen. Diese Blätter müssen nach Vorgaben der Bundesnetzagentur alle gleich aussehen und auch die gleichen Informationen beinhalten. So kann Laura die Tarife eines Anbieters gut vergleichen, aber auch die Tarife verschiedener Anbieter. Zu den Produktinformationen zählen der Name des Tarifs, die Vertragslaufzeit, Infos zu Verlängerung und Kündigung des Vertrags sowie die Datenübertragungsrate in Mbit/s. Außerdem muss der Preis für den Tarif angegeben werden und ob darin die Bereitstellung von Geräten wie Router bzw. Modem enthalten ist.

 Logo BMJV

Ratgeber-Tipps

Ratgeber Photovoltaik
Wer ein Stück weit unabhängig von den Preiskapriolen der Energieversorger werden will, kümmert sich um die Anschaffung…
Handbuch Pflege
Als pflegebedürftig gelten Menschen, die wegen einer Krankheit oder Behinderung für mindestens sechs Monate Hilfe im…
Besorgt dreinblickender Mann, der auf seine Kreditkarte schaut, während er mit seinem Mobiltelefon spricht.

Der vzbv stellt fest: Banken tun nicht genug gegen Kontobetrug

Opfer von Kontobetrug bleiben in vielen Fällen auf dem Schaden sitzen, denn: Banken werfen ihnen grobe Fahrlässigkeit vor. Aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) müssten Banken jedoch mehr tun, um Verbraucher:innen zu schützen.

Ärger mit Strom-, Gas- und Fernwärmeverträgen

Viele Verbraucher:innen haben Preiserhöhungen für ihre Strom-, Gas- und Fernwärmeverträge oder die Kündigung erhalten. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Verbraucherzentralen klagen gegen mehrere Unternehmen wegen rechtswidrigen Verhaltens.
Eine Arztrechnung liegt auf dem Tisch, darauf ist ein Stethoskop abgelegt.

Kassenleistung als IGeL verkauft: Zwischenauswertung Verbraucheraufruf

Verbraucher:innen müssen immer wieder für Kassenleistungen zahlen – das zeigt die Zwischenauswertung des Verbraucheraufrufs „Beim Arztbesuch unnötig zur Kasse gebeten?“. Der vzbv fordert: Die Bundesregierung muss die Rechte von Patient:innen stärken!