Nutri-Score: Das bedeutet die Kennzeichnung

Stand:
Seit 2020 wird der Nutri-Score in Deutschland rechtssicher verwendet. Immer mehr Hersteller nutzen die freiwillige farbige Nährwertkennzeichnung auf der Vorderseite ihrer Lebensmittel. Mit dem Nutri-Score können Sie das Nährwertprofil von verarbeiteten Lebensmitteln leichter vergleichen.
Nutri-Score verschiedener Produkte

Das Wichtigste in Kürze:

  • Der Nutri-Score kann seit Ende 2020 rechtssicher in Deutschland genutzt werden. Bisher entscheiden die Hersteller allerdings freiwillig, ob sie ihn nutzen.
  • Mit ihm sehen Sie, wie die Nährstoffe verarbeiteter Lebensmittel innerhalb einer Produktgruppe zusammengesetzt sind und können sie so besser vergleichen.
  • Sie finden den Nutri-Score auf der Vorderseite verarbeiteter Lebensmittel.
  • Er wird für 100 Gramm oder 100 Milliliter eines Lebensmittels berechnet und bewertet günstige sowie ungünstige Inhaltsstoffe. Das dunkelgrüne A zeigt die beste Bewertung an, das rote E die schlechteste.
  • Seit Ende 2023 gibt es Anpassungen, wie der Nutri-Score berechnet werden muss. Registrierte Unternehmen haben bis Ende 2025 Zeit, die veränderte Berechnungsgrundlage umzusetzen.
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Sie wollen auf einen Blick erkennen, welche Tiefkühlpizza oder welches Frühstücksmüsli die bessere Wahl ist? Dann kann Ihnen der Nutri-Score häufig weiterhelfen. Er bewertet das Nährwertprofil verarbeiteter Lebensmittel, also die Zusammensetzung der Nährstoffe. Die vereinfachte Darstellung auf der Vorderseite der Verpackung erleichtert Ihnen eine schnelle Einschätzung. Der Nutri-Score wird als 5-stufige Farbskala von A bis E dargestellt. Das dunkelgrüne A zeigt die beste Bewertung an, das rote E die schlechteste.

Nutri-Score für Lebensmittel
Bild: Santé publique France

Der Vergleich mit dem Nutri-Score ist nur für Lebensmittel innerhalb einer Produktgruppe oder mit gleichem Verwendungszweck sinnvoll. So können Sie zum Beispiel eine Salami-Pizza mit einer Gemüse-Pizza oder ein Nuss-Müsli mit Schoko-Frühstücksflocken vergleichen, aber nicht Zitronenlimonade mit Erdbeerjoghurt.

Der Nutri-Score ist damit eine hilfreiche Ergänzung zu den gesetzlich vorgeschriebenen Angaben wie Zutatenliste und Nährwerttabelle. Er kann Ihnen dabei helfen, Lebensmittel ausgewogener auszuwählen. Auch einige unserer europäischen Nachbarländer nutzen den Nutri-Score als erweiterte Nährwertkennzeichnung, wie Belgien, die Schweiz, die Niederlande, Spanien und Luxemburg.

Wie bekommen Lebensmittel einen Nutri-Score?

Hersteller entscheiden freiwillig, ob ihre Lebensmittel den Nutri-Score tragen sollen. Entscheidet sich ein Hersteller dafür, muss er das zunächst bei der französischen Gesundheitsbehörde "Santé publique France" anmelden.

Die Santé publique France hat den Nutri-Score als Marke registrieren lassen und gibt vor, unter welchen Bedingungen er verwendet werden darf. Für die Berechnung und den Aufdruck des Nutri-Score auf der Verpackung ist der Hersteller selbst verantwortlich. Bislang kontrolliert die Santé publique, ob französische Hersteller den Nutri-Score richtig berechnet haben. In Deutschland wurde der Verein RAL Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e.V. mit der Kontrolle beauftragt. RAL nimmt bereits für andere staatliche Siegel, wie etwa den Grünen Knopf oder Blauen Engel, Kontrollaufgaben und Rechtsverfolgung wahr.

Entscheidet sich ein Unternehmen für den Nutri-Score, so verpflichtet es sich, das für alle Produkte einer Marke zu tun. Hersteller können sich also nicht einzelne Lebensmittel aussuchen, die sie mit dem Nutri-Score kennzeichnen, zum Beispiel nur die mit grünem A und B. Bietet ein Hersteller mehrere Marken an, kann er den Nutri-Score auch nur bei einzelnen Marken verwenden.

Noch wird der Nutri-Score allerdings zu wenig genutzt. Bei einem Marktcheck von 2022 trugen von 1451 untersuchten Lebensmitteln 40 Prozent den Nutri-Score. Im Vorjahr waren es 33 Prozent. Wir fordern in Sachen Nutri-Score mehr Tempo von der Lebensmittelindustrie.

Wie wird der Nutri-Score berechnet?

In die Berechnung des Nutri-Score werden bestimmte günstige und ungünstige Inhaltsstoffe des Lebensmittels einbezogen und miteinander verrechnet. Aus dem errechneten Zahlenwert wird der Score abgeleitet.

Zum 31. Dezember 2023 wurde eine neue Berechnungsgrundlage für den Nutri-Score eingeführt. Die Neuerungen berücksichtigen aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse und Ernährungsempfehlungen.

  • Strenger bewertet als ursprünglich werden die Gehalte an Zucker, Salz und geringe Mengen an Ballaststoffen.
  • Lebensmittel, die viel Protein enthalten, werden besser bewertet. Ausnahme: „rotes Fleisch“. Hier können maximal 2 Punkte erreicht werden.
  • Nüsse, Saaten, Raps-, Oliven- und Walnussöl werden nicht mehr in die allgemeine Berechnung einbezogen, sondern mit Ölen und Fetten in einer neuen Kategorie zusammengefasst. Ihren Nutri-Score berechnet man nach einem eigenen Modus, der den Energiegehalt aus gesättigten Fettsäuren stärker berücksichtigt. Dadurch verbessert sich der Nutri-Score für gesundheitsförderliche pflanzliche Fette und Nüsse mit viel ungesättigten Fettsäuren.
Alle Produkte, die sich trinken lassen, werden mit dem Rechenmodus für Getränke berechnet. Dazu gehören jetzt auch Milch, Milchgetränke und Pflanzendrinks. Zusätzlich werden die Gehalte an Salz und gesättigten Fettsäuren berücksichtigt. Damit kein Anreiz geschaffen wird, Getränke mit Süßstoffen zu süßen, erhalten Getränke mit künstlichen Süßstoffen zusätzlich 4 ungünstige Punkte, so dass diese Produkte eine Nutri-Score-Bewertung schlechter eingruppiert werden.


Allerdings gilt eine Umstellungsfrist für die Umstellung der Kennzeichnung bis zum Jahr 2025. Das heißt, in der Zwischenzeit können Produkte mit Nutri-Score nach alter und neuer Berechnung auf dem Markt sein.
 
Ausführliche Informationen finden Sie auf der Seite des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft.
 

Nutri Score - günstige und ungünstige Punkte

Quelle: Verbraucherzentrale Sachsen

In diesen Schritten wird der Nutri-Score berechnet

1. Punkte der ungünstigen Inhaltsstoffe ermitteln

Zunächst werden die Mengen der ungünstigen Inhaltsstoffe ermittelt:

  • Energiegehalt
  • gesättigte Fettsäuren
  • Zucker
  • Salz

Als Zucker werden alle Einfach- und Zweifachzucker entsprechend der Nährwerttabelle einbezogen. Neu in der Berechnung ist Salz. Zuvor wurde hier der Salzbestandteil Natrium herangezogen. 

Je nach Gehalt an Energie und Nährstoffen werden Punkte vergeben. Je höher die enthaltene Menge ist, desto höher ist die Punktzahl. Maximal können nachfolgende Negativ-Punktzahlen vergeben werden:

  • Energie und gesättigte Fettsäuren: jeweils 10 Punkte
  • Zucker: 15 Punkte
  • Salz: 20 Punkte
Punkte Energie in kJ Gesättigte Fettsäuren in g Zucker in g/100 g Salz in g/100 g
0 ≤335 ≤1 ≤3,4 ≤0,2
1 >335 >1 >3,4 >0,2
2 >670 >2 >6,8 >0,4
3 >1.005 >3 >10 >0,6
4 >1.340 >4 >14 >0,8
5 >1.675 >5 >17 >1,0
6 >2.010 >6 >20 >1,2
7 >2.345 >7 >24 >1,4
8 >2.345 >8 >27 >1,6
9 >3.015 >9 >31 >1,8
10 >3.350 >10 >34 >2,0
11     >37 >2,2
12     >41 >2,4
13     >44 >2,6
14     >48 >2,8
15     >51 >3,0
16       >3,2
17       >3,4
18       >3,6
19       >3,8
20       >4,0
2. Punkte der günstigen Inhaltsstoffe ermitteln

Im nächsten Schritt werden die günstigen Inhaltsstoffe berücksichtigt:

  • Ballaststoffe
  • Protein (Eiweiß)
  • Obst, Gemüse, Hülsenfrüchte

Auch hier wird je nach Gehalt eine Punktzahl vergeben. Für die Gehalte an Ballaststoffen sowie Obst, Gemüse und Hülsenfrüchten sind bis zu 5 Punkte möglich. Für den Proteingehalt können - ausgenommen rotes Fleisch – bis zu 7 Punkten vergeben werden. 

Punkte Protein in g / 100 g Ballaststoffe in g / 100 g Obst und Gemüse,
Hülsenfrüchte g/100 g
0 ≤= 2,4 ≤= 3 ≤= 40
1 >2,4 >3 >40
2 >4,8 >4,1 >60
3 >7,2 >5,2  
4 >9,6 >6,3  
5 >12 >7,4 >= 80
6 >14    
7 >17    

Die Angabe des Ballaststoffgehaltes ist keine Pflicht. Auch die genauen Anteile an Obst und Gemüse fehlen oft auf Verpackungen, weil sie nur dann verpflichtend sind, wenn sie sogenannte wertgebende Zutaten sind, etwa die Erdbeeren in der Erdbeerkonfitüre. Daher ist es nicht immer möglich, die Berechnung des Nutri-Score genau nachzuvollziehen.

3. Punkte verrechnen und in Skala einordnen

Die Punkte der günstigen Inhaltsstoffe werden dann von der Punktezahl der ungünstigen abgezogen. Je nach Zwischenergebnis der ungünstigen Faktoren kann es hierbei verschiedene Endergebnisse geben.

Die Gesamtpunktzahl wird dann in den jeweiligen Buchstaben des Nutri-Score übersetzt.

Punkte verrechnen

Quelle: Verbraucherzentrale NRW

Spezialfall Käse

Käse ist eine wichtige Quelle für Calcium. Daher sollten Sie täglich Milchprodukte wie Käse zu sich nehmen. Der Calciumgehalt geht nicht in den Nutri-Score ein, hängt aber eng mit dem Proteingehalt zusammen. Daher wird bei Käse der Proteingehalt immer berücksichtigt, unabhängig von der Punktezahl der ungünstigen Inhaltsstoffe. So kann zum einen der Calciumgehalt indirekt berücksichtigt werden. Zum anderen lassen sich verschiedene Käsesorten so besser unterscheiden.

Spezialfall tierische und pflanzliche Fette, Nüsse und Samen

Auch für diese Lebensmitteilgruppe gibt es eine spezielle Berechnung, denn sie würden sonst ungünstige Bewertungen tragen. Der Nutri-Score berücksichtigt daher auch die Zusammensetzung der Fettsäuren innerhalb eines Fettes. Produkte mit einem hohen Anteil ungesättigter Fettsäuren wirken sich positiv auf unsere Gesundheit aus.

Ein zu hoher Anteil gesättigter Fettsäuren, wie es oft in tierischen Produkten der Fall ist, kann das Risiko für bestimmte Erkrankungen erhöhen. Daher wird bei Fetten und Ölen bewertet, wie hoch der Anteil gesättigter Fettsäuren ist im Verhältnis zum Gesamtfettgehalt ist und wie viel Energie gesättigte Fettsäuren liefern. Das führt dazu, dass pflanzliche Öle wie Leinöl oder Walnussöl eine bessere Bewertung erhalten können als Produkte mit einem hohen Anteil gesättigter Fettsäuren, wie etwa Butter oder Kokosfett.

Ungünstige Punkte werden vergeben für

  • Energie aus gesättigten Fettsäuren
  • Verhältnis gesättigte Fettsäuren zu Gesamtfett
  • Zucker
  • Salz
Punkte Energie aus gesättigten Fettsäuren (kJ/100 g) Gesättigte Fettsäuren/Gesamtfett g/100 g Zucker g/100 g Salz g/100 g
0 <= 120 < 10 <= 3,4 <= 0,2
1 > 120 < 16 > 3,4 > 0,2
2 > 240 < 22 > 6,8 > 0,4
3 > 360 < 28 > 10 > 0,6
4 > 480 < 34 > 14 > 0,8
5 > 600 < 40 > 17 > 1,0
6 > 720 < 46 > 20 > 1,2
7 > 840 < 52 > 24 > 1,4
8 > 960 < 58 > 27 > 1,6
9 > 1080 < 64 > 31 > 1,8
10 > 1200 >= 64 > 34 > 2,0
11     > 37 > 2,2
12     > 41 > 2,4
13     > 44 > 2,6
14     > 48 > 2,8
15     > 51 > 3,0
16       > 3,2
17       > 3,4
18       > 3,6
19       > 3,8
20       > 4,0

Positive Punkte werden vergeben für

  • Proteine
  • Ballaststoffe
  • Obst, Gemüse und Hülsenfrüchte
Punkte Proteine g/100 g Ballaststoffe g/100 g Obst, Gemüse, Hülsenfrüchte g/100 g
0 <= 2,4 <= 3 <= 40
1 > 2,4 > 3 > 40
2 > 4,8 > 4,1 > 60
3 > 7,2 > 5,2  
4 > 9,6 > 6,3  
5 > 12 > 7,4 >= 80
6 > 14    
7 > 17    

 

Tierische Fette

Quelle: Verbraucherzentrale NRW

Spezialfall Getränke

Getränke werden nach einer anderen Berechnungsgrundlage als allgemeine Lebensmittel, das heißt die Abstufungen bei der Punktvergabe sind anders. Daneben gilt:

  • Das einzige Getränk, das ein dunkelgrünes A erhält, ist Wasser.
  • Getränke, die Süßstoffe enthalten, erhalten zusätzlich vier Negativpunkte. Damit verschlechtert sich die Bewertung um mindestens einen Grad.

Ungünstige Punkte werden für alle Komponenten wie bei Lebensmittel allgemein vergeben, jedoch in anderen Abstufungen.

Punkte Energie kJ/100 g Gesättigte Fettsäuren g/100 g Zucker g/100 g Salz g/100 g
0 <= 30 <= 1 <= 0,5 <= 0,2
1 <= 90 > 1 <= 2 > 0,2
2 <= 150 > 2 <= 3,5 > 0,4
3 <= 210 > 3 <= 5 > 0,6
4 <= 240 > 4 <= 6 > 0,8
5 <= 270 > 5 <= 7 > 1,0
6 <= 300 > 6 <= 8 > 1,2
7 <= 330 > 7 <= 9 > 1,4
8 <= 360 > 8 <= 10 > 1,6
9 <= 390 > 9 <= 11 > 1,8
10 > 390 > 10 > 11 > 2,0
11       > 2,2
12       > 2,4
13       > 2,6
14       > 2,8
15       > 3,0
16       > 3,2
17       > 3,4
18       > 3,6
19       > 3,8
20       > 4,0

Auch die günstigen Punkte werden analog zu Lebensmitteln allgemein vergeben, jedoch in anderen Abstufungen:

Punkte Proteine g/100 g Ballaststoffe g/100 g Obst, Gemüse, Hülsenfrüchte g/100 g
0 >= 1,2 <= 3 <= 40
1 > 1,2 > 3  
2 > 1,5 > 4,1 > 40
3 > 1,8 > 5,2  
4 > 2,1 > 6,3 > 60
5 > 2,4 > 7,4  
6 > 2,7   > 80
7 > 3,0    

 

Getränke

Quelle: Verbraucherzentrale NRW

Was wird nicht mit dem Nutri-Score gekennzeichnet?

Der Nutri-Score wurde für den Bedarf der Gesamtbevölkerung entwickelt und eignet sich daher nicht für die Bedarfe spezieller Personengruppen. Für einige Lebensmittel wird der Nutri-Score deshalb nicht empfohlen. Dazu gehören:

  • Säuglingsnahrung,
  • Lebensmittel für Kinder von 0 bis 3 Jahren,
  • Lebensmittel für medizinische Zwecke,
  • Ersatzprodukte für Mahlzeiten,
  • Lebensmittel, die als Sportlernahrung bezeichnet werden.

Manche Lebensmittel benötigen keine Nährwertkennzeichnung und damit auch keinen Nutri-Score. Dazu zählen:

  • unverarbeitete Produkte die nur aus einer Zutat bestehen, etwa frisches Obst und Gemüse oder Fleischteilstücke,
  • Kräuter, Gewürze, Salz und Salzsubstitute,
  • Kaffeebohnen oder Tees,
  • Aromen, Lebensmittelzusatz- oder Verarbeitungshilfsstoffe,
  • Gelatine, Gelierhilfen, Hefe, Kaugummi.

Eine komplette Liste der Lebensmittel, die ihre Nährwerte nicht deklarieren und somit auch keinen Nutri-Score tragen müssen, finden Sie auf dieser Website.

Trotzdem gibt es auch Monoprodukte wie Milch, Zucker und Mehl mit einer Nährwerttabelle und einem Nutri-Score. Dies ist erlaubt, aber ein Vergleich zwischen beispielsweise verschiedenen Zuckerpackungen ist nicht sinnvoll.

Auch alkoholhaltige Getränke mit mehr als 1,2 Vol.-Prozent wie beispielweise Bier oder Wein fallen nicht in den Anwendungsbereich des Nutri-Score.

Das spricht für den Nutri-Score

  • Nach Angaben des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) und Max-Rubner-Instituts ist der Nutri-Score für Verbraucher:innen leicht verständlich. Die Farben erhöhen die Aufmerksamkeit und die Bewertung kann die Kaufentscheidung beeinflussen.
  • Der Nutri Score ist gut vergleichbar, weil er sich wie die Nährwerttabelle auf 100 Gramm oder 100 Milliliter bezieht.
  • Mit ihm lassen sich Lebensmittel innerhalb einer Produktgruppe oder Lebensmittel mit ähnlichem Verwendungszweck miteinander vergleichen.
  • Beim Einkauf kann somit auf einen Blick zwischen günstig zusammengesetzten und weniger günstig zusammengesetzten Lebensmitteln unterschieden werden.
  • Der Nutri-Score kann dazu beitragen, dass Hersteller ihre Rezepturen verändern und die Zusammensetzung ihrer Produkte verbessern.
  • Der Algorithmus des Nutri-Score ist wissenschaftlich fundiert und wird von Wissenschaftler:innen geprüft und weiterentwickelt.

Das sind die Grenzen des Nutri-Score

  • Der Nutri-Score stellt keine Nährstoffe einzeln dar. Diese sind weiterhin in der Nährwerttabelle zu finden, die Hersteller aufdrucken müssen.
  • Der Nutri-Score berücksichtigt keine enthaltenen Aromen und Zusatzstoffe, mit Ausnahme von Süßstoffen in Getränken. Mit der neuen Berechnungsgrundlage für Getränke werden auch Süßstoffe negativ bewertet. Hier ist nach wie vor der Blick in die Zutatenliste nötig.
  • Für Lebensmittel, die unverarbeitet sind oder nur aus einer Zutat bestehen (zum Beispiel frisches Obst, Gemüse oder Honig), ist der Nutri-Score nicht sinnvoll und auch nicht gedacht. Er eignet sich vor allem für komplex zusammengesetzte und stark verarbeitete Lebensmittel.
  • Schlechte Werte in manchen Bereichen lassen sich durch gute Werte in anderen ausgleichen. Ein Produkt mit gutem Nutri-Score muss nicht bei jedem einzelnen Inhaltsstoff gut abschneiden.
  • Hersteller können ihre Produkte durch Rezepturveränderungen "schön rechnen". Besonders wenn sie an der Grenze zwischen zwei Stufen stehen, können bereits geringe Veränderungen zu einer besseren Bewertung führen. Es liegt in der Verantwortung der Hersteller, den Nutri-Score im Sinne der Sache zu nutzen.

Weiterentwicklung des Nutri-Score

Der Nutri-Score wird immer häufiger angewendet. Damit mehren sich seitens der Wissenschaft, der Verbraucherverbände und der Industrie die Vorschläge, wie die Berechnung verändert werden kann. Außerdem besteht der Wunsch nach einer einheitlichen Umsetzung in den teilnehmenden Ländern.

Für die länderübergreifende Zusammenarbeit wurden ein Lenkungsausschuss sowie ein wissenschaftliches Gremium gegründet, an dem Vertreter:innen der nationalen Behörden und zuständigen Stellen aus allen Ländern beteiligt sind. Mitarbeiter:innen aus dem BMEL vertreten Deutschland und sind bis 2024 Vorsitzende des Lenkungsausschusses. Das unabhängige wissenschaftliche Gremium aus Expert:innen unterstützt den Lenkungsausschuss und bewertet vorgeschlagene Änderungen. In diesem Gremium sind Expert:innen aus dem deutschen Max-Rubner-Institut tätig.

Das wissenschaftliche Gremium legte im Juli 2022 einen Report zur Entwicklung des Nutri-Score vor. Der Report empfahl ein Update für die Algorithmen zur Berechnung der allgemeinen Lebensmittel, Fette, Öle, Nüsse, Samen und neu Regeln für Fleischerzeugnisse. Neben anderen Änderungen sollen Zucker, Salz und Ballaststoffgehalt stärker gewichtet werden.

Im Frühjahr 2023 stimmte der Lenkungsausschuss den Änderungsvorschlägen zu, die mit den neuen Berechnungsalgorithmen umgesetzt werden. Als nächstes werden Änderungsvorschläge für Obst- und Gemüsekomponenten erwartet.

Die EU-Kommission diskutiert die europaweite Einführung eines einheitlichen Modells zur vereinfachten Nährwertkennzeichnung. Wenn Hersteller ihre Produkte kennzeichnen möchten, soll innerhalb Europas dann nur ein gemeinsames Modell verwendet werden. Im Frühjahr 2023 hat sich erneut eine Vielzahl von Wissenschaftler:innen dafür ausgesprochen, dass der Nutri-Score verpflichtend wird.

Das sagen die Verbraucherzentralen

  • Der Nutri-Score ist ein verbraucherfreundliches Hilfsmittel zur schnellen Beurteilung des Nährwertes eines Lebensmittels. Als vereinfachte Kennzeichnung erfasst er nicht alle Qualitätskriterien.
  • Bisher ist die Angabe des Nutri-Score freiwillig. Doch nur wenn alle verarbeiteten Lebensmittel den Nutri-Score tragen, ist ein echter Vergleich möglich. Daher braucht es eine europaweit verpflichtende Kennzeichnung.
  • Auch nach der Verschärfung der Berechnungsgrundlage für Zucker bleibt der Referenzwert mit 90 Gramm am Tag zu hoch. Er sollte entsprechend der Ernährungsempfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Ernährung und der WHO auf 50 Gramm am Tag gesenkt werden.
  • Für Verbraucher:innen ist in der Übergangsphase nicht ersichtlich, ob ein Produkt mit der alten oder neuen Berechnung bewertet wurde. Unternehmen müssen hier nur auf Anfrage Auskunft geben. Informationen auf der Packung oder der Internetseite des Unternehmens sind freiwillig. Das ist aus Verbrauchersicht wenig transparent und serviceorientiert.
  • Damit die Berechnung des Nutri-Score transparent und nachvollziehbar ist, müssen alle relevanten Angaben auf der Verpackung angegeben sein. Häufig fehlt zum Beispiel der Ballaststoffgehalt. Daher braucht es eine europaweit verpflichtende Kennzeichnung.
  • Die Basis einer ausgewogenen Ernährung sollten unverarbeitete Lebensmittel wie Obst und Gemüse sein – diese Lebensmittel tragen keinen Nutri-Score.

Sie wundern sich, warum Ihr Produkt mit einem bestimmten Buchstaben des Nutri-Score ausgezeichnet ist? Schicken Sie uns Ihr Produktbeispiel!

Dieser Inhalt wurde von der Gemeinschaftsredaktion in Zusammenarbeit mit den Verbraucherzentralen Sachsen und Baden-Württemberg für das Netzwerk der Verbraucherzentralen in Deutschland erstellt.

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