Keine Regel ohne Ausnahme
Der Aufwand für diese Sicherheit beim Bezahlen ist nicht unbeachtlich. Daher gibt es einige gesetzlich zugelassene Ausnahmen.
Diese sind:
- Zahlungen beim Einkaufen sind bis 30 Euro frei von aufwändigen Sicherheitsverfahren – zumindest wenn Sie zwischendurch auch wieder geprüft zahlen.
- Kontaktloses Bezahlen mit dem NFC-Chip in Smartphone oder Karte, je nach Anbieter bis zu 50 Euro je Vorgang.
- Bei wiederkehrenden Zahlungen muss nicht jede erneut bestätigt werden. Das betrifft zum Beispiel Daueraufträge für den Stromvertrag und die Miete. Einen solchen Dauerauftrag richten Sie einmal ein, dann wird er jeden Monat ohne neue Sicherheitsprüfung ausgeführt.
- Online-Shops, die Sie häufig nutzen, können Sie künftig auf eine Liste sicherer Zahlungsempfänger setzen.
- Anbieter können sich unter bestimmten Voraussetzungen von aufwändigen Sicherheitsverfahren bei Kreditkarten befreien lassen. Das kann technische Gründe haben und dürfte eher die Ausnahme bleiben.
Auch nach der Umstellung gilt weiterhin: Vorsicht vor Betrügern!
Zwar werden viele Kunden mittlerweile mit dem Sicherheitsverfahren vertraut sein, aber Betrüger schrecken nicht davor zurück, zu verwirren und etwa per Phishing-Attacken Zugriff auf Konten zu erhalten.
Um nicht auf Straftäter hereinzufallen, vergewissern Sie sich im Zweifel immer selbst, wie das Sicherheitsverfahren Ihrer Bank (sowohl fürs Onlinebanking als auch für die Kreditkarte) abläuft und fragen Sie bei Unklarheiten dort nach. Lassen Sie sich nicht verunsichern. Seien Sie besonders skeptisch, wenn E-Mails mit Hinweisen und Anweisungen verdächtig formuliert sind. Typische Merkmale für Phishing-Mails haben wir hier zusammengestellt.
Komme ich künftig ohne Smartphone nicht mehr zurecht?
Viele Banken setzen verstärkt auf eigene Apps für die TAN-Verfahren. Diese Lösungen verursachen oft keine zusätzlichen Kosten. Das übt einen gewissen Druck auf Kunden aus, ein Smartphone zu nutzen. Wie komfortabel die Banking-Apps anzuwenden sind, hat Stiftung Warentest ausprobiert.
Achtung: Wenn Sie ein TAN-Verfahren per App wählen, müssen Sie wohl regelmäßig ein neues Smartphone kaufen. Wenn es für ein Modell keine Sicherheits-Updates mehr gibt, funktionieren die Apps der Banken meist nicht mehr.
Wer ein Smartphone nicht einsetzen kann oder will, findet beim Onlinebanking regelmäßig Alternativen. Weit verbreitet sind zum Beispiel TAN-Generatoren oder noch die SMS-TAN. Achten Sie dabei auf die Kosten und suchen Sie im Zweifel nach einem günstigeren Kontomodell oder einer anderen Bank. Die Stiftung Warentest gibt einen Überblick über zahlreiche Kontomodelle und was sie jeweils kosten.
Wenn es ums Onlineshopping mit Kreditkarte geht, sehen wir ebenfalls einen Trend zur App. Hier kann es sogar vorkommen, dass ein Anbieter erklärt: Ohne Smartphone oder Tablet mit App, keine Kartenzahlung mehr im Internet. So lesen wir zum Beispiel die entsprechenden FAQ der Sparkassen-Lösung S-ID-Check. Zunächst bleibt nur die Alternative, zu einem anderen Konto-Anbieter zu wechseln oder die Kreditkarte über einen anderen Anbieter zu beziehen.
Gibt es Zusatzkosten für die Sicherheitsverfahren?
Darauf sollten Sie achten: Einige Banken berechnen für die Sicherheitsverfahren etwas. Dann können Kosten etwa für jede SMS entstehen. Besonders ärgerlich ist, dass eine erste Bank selbst für die SMS für das Einloggen ins Onlinebanking ein Entgelt berechnet. TAN-Generatoren werden von einigen Banken kostenfrei zur Verfügung gestellt. Bei anderen müssen Sie sie kaufen. Viele Generatoren lassen sich für mehrere Konten und Anbieter nutzen, weil Sie immer Ihre zugehörige Zahlungskarte hineinschieben.
Dass Verbraucher für die Sicherheitsverfahren extra bezahlen sollen, ist aus Sicht der Verbraucherzentralen ein klarer Fehler. Dass eine Bank sich davor schützt, auf einen Betrüger hereinzufallen, ist keine Zusatzdienstleistung für den Kunden. Die Kosten für diese Maßnahmen sollten mit dem Kontoentgelt bereits abgerechnet sein. Der Gesetzeber hat zusätzliche Kosten für Sicherheitsverfahren aber leider zugelassen.
Auch beim Einloggen ins Onlinebanking kann eine TAN erforderlich sein
Bei einigen Instituten ist nun schon beim Zugang zum Onlinebanking selbst eine TAN notwendig. Andere warnen bisher ausdrücklich davor, schon bei der Anmeldung eine TAN anzugeben, weil das in der Vergangenheit ein beliebter Betrugstrick war. Was stimmt denn nun?
Unter bestimmten Voraussetzungen ist es künftig Pflicht, sich auch schon für die Anmeldung zum Onlinebanking mit PIN und einer TAN einzuloggen:
- Wenn Sie im Onlinebanking mehr Zugriff bekommen als nur auf Kontostand und Zahlungsvorgänge der vergangenen 90 Tage.
- Wenn mehr als 90 Tage vergangen sind seit dem letzten Anmelden mit einer TAN.
- Bei der ersten Anmeldung ins Onlinebanking.
Der zusätzliche Aufwand beim Einloggen dient aber letztlich auch Ihrer Sicherheit. Fremde können dann nicht so leicht einsehen, was auf Ihrem Konto passiert, Ihre Daten sind also besser geschützt. Und online jederzeit kostenlosen Zugriff auf die Kontoauszüge vieler Monate zu haben, kann ein angenehmer Service sein.
Verlangen Banken seit 14. September 2019 beim Anmelden eine TAN, ist das also rechtens. War das bei Ihrem Konto bisher nicht so und werden Sie plötzlich unerwartet mit der Eingabe einer TAN konfrontiert, heißt es aber wachsam sein. Fragen Sie im Zweifel bei Ihrer Bank nach, ob das Verfahren verändert wurde.