Like-Button sendet Nutzerdaten an Facebook
Facebook stellt so genannte Social Plugins wie den Like-Button für Website-Betreiber als Programmcode zur Verfügung. Wird der ohne Veränderung in Internetseiten eingebaut, sendet er schon beim Aufbau dieser Internetseiten Nutzerdaten an Facebook. Das sind zum Beispiel die IP-Adresse und Browser-Informationen des Nutzers. Dies geschieht, ohne dass der Seitenbesucher darüber aufgeklärt wird oder eine Möglichkeit hätte, dem zu widersprechen. Dabei werden auch Daten von Besuchern erfasst und gesendet, die gar kein Facebook-Profil besitzen.
Die Verbraucherzentrale NRW hält dies für rechtswidrig und hat bereits 2015 unter anderem die Fashion ID GmbH & Co. KG abgemahnt und aufgefordert, die Einbettung des Like-Buttons zu unterlassen, ohne eine entsprechende Einwilligung der Nutzer einzuholen bzw. diese zuvor über die Datenverarbeitung zu informieren. Das Landgericht (LG) Düsseldorf hat am 9. März 2016 entschieden, dass der Onlineshop-Betreiber gegen geltendes Datenschutzrecht verstoße (Az.: 12 O 151/15), weil er das Plugin von Facebook nutzte und Seitenbesucher nicht ausreichend darüber informierte.
Berufungsverfahren am OLG Düsseldorf ausgesetzt
Fashion ID ging in Berufung vor das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf (Az.: I-20 U 40/16). Diesem Verfahren ist Facebook auf Seiten von Fashion ID beigetreten. Im Januar 2017 hat das OLG beschlossen, sich in sechs datenschutzrechtlich relevanten Fragen an den EuGH in einem sogenannten Vorabentscheidungsverfahren zu wenden. Bis zur Beantwortung der Fragen durch den EuGH wurde das Verfahren vor dem OLG Düsseldorf ausgesetzt.
Buttons zu sozialen Netzwerken sind bei Webseitenbetreibern beliebt: Das Liken und Teilen bringt mehr Besucher, mehr Traffic, mehr Feedback und zieht Kreise als kostenloses Empfehlungsmarketing. Doch wenn mit der Implementierung dieser Social-Plugins alle Nutzungsdaten automatisch, unbemerkt und ohne vorherige Einwilligung bei Betreibern wie Facebook landet, kommt dies einem Ausverkauf der informationellen Selbstbestimmung gleich. Aus Sicht der Verbraucherzentrale NRW ist dies ein unlauteres Geschäftsgebaren und verstößt gegen das Telemediengesetz. Außerdem enttäuschen diese Unternehmen das Vertrauen ihrer Kunden, die nicht damit rechnen, dass sie allein schon durch den Like-Button zur Daten-Melk-Kuh für Facebook werden.