Unseriöse Firmen bieten am Telefon Geldanlagen oder Versicherungen, Haushaltsgeräte oder Zeitungsabos. Aber Sie können telefonisch geschlossene Verträge in der Regel widerrufen. Wir bieten Schreiben für verschiedene Situationen.
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Ungebetene Anrufe, bei denen Ihnen Geldanlagen, Versicherungen oder Zeitungsabos aufgeschwatzt werden, müssen Sie sich nicht bieten lassen. Aber: Verträge, die Sie am Telefon abschließen, sind auch ohne schriftliche Bestätigung gültig. Die einzige Ausnahme sind Verträge über die Teilnahme an Gewinnspielen und Lotterien.
Haben Sie einen solchen Vertrag am Telefon abgeschlossen, sollten Sie ihn möglichst schnell widerrufen. Die Frist dafür beträgt mindestens 14 Tage. Widersprechen Sie dabei der Nutzung Ihrer sämtlichen Daten zu Werbezwecken - denn auch darum geht es bei Gewinnspielen, Abos und Co. oft.
Weitere Infos:
Wir bieten verschiedene Schreiben. Wählen Sie aus, welches zu Ihrer Situation genau passt.
Am Telefon untergeschobener Vertrag
Haben Sie angeblich etwas am Telefon gekauft oder einen Vertrag geschlossen, geht es typischerweise um Geldanlagen, Versicherungen, Haushaltsgeräte oder Zeitungsabos. Mit unserem Schreiben wehren Sie die Forderungen ab. Ausnahme: Für Gewinnspiele siehe nächster Musterbrief.
Hier können Sie dieses Schreiben als Briefvorlage herunterladen
Am Telefon untergeschobene Teilnahme an einem Gewinnspiel
Verträge über die Teilnahme an Gewinnspielen und Lotterien dürfen nicht allein am Telefon geschlossen werden. Versucht es ein Anbieter dennoch und fordert Geld von uns, wehren Sie sich mit unserem Schreiben.
Hier können Sie dieses Schreiben als Briefvorlage herunterladen