Untersuchung: Finanzinstitute kündigen gut verzinste Sparverträge

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Auf vielfältige Art und Weise versuchen einige Finanzinstitute im aktuellen Niedrigzinsumfeld, Verbraucher:innen aus langfristigen, gut verzinsten Sparverträgen zu drängen – oder diese Verträge zu kündigen.
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Das zeigt eine Untersuchung bundesweit erhobener Verbraucherbeschwerden durch das Marktwächterteam der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Auf Grund der Ergebnisse kommen die Marktwächterexperten zu dem Schluss: Die aufgezeigten Finanzinstitute stellen das Prinzip der Vertragstreue in Frage.

Um gut verzinste Sparverträge loszuwerden, versuchen einige Finanzinstitute Kunden zu beeinflussen. Damit diese selbst ihre Verträge beenden, heben einige beispielsweise einseitig die Nachteile der Verträge hervor, andere appellieren an die Verantwortung für das Bausparkollektiv oder drohen die Kündigung an, wenn man nicht den Tarif wechselt. In anderen Fällen legen Finanzinstitute Verträge zu Lasten der Kunden eng aus und nutzen beispielsweise eine nicht geleistete Nachzahlung der Sparbeiträge oder Anpassung der Tarife als Grundlage für eine Kündigung. Schließlich berufen sich einige auch auf im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) vorgesehene Kündigungsrechte eines Darlehensnehmers, um Sparverträge zu kündigen.

Grundlage der Untersuchung ist das Frühwarnnetzwerk des Marktwächters. Dabei handelt es sich um eine qualitative Datenbank, in die die Beratungskräfte der 16 Verbraucherzentralen aus ihrer Sicht besonders auffällige Beschwerden an den Marktwächter melden. Im Zeitraum von Oktober 2015 bis Ende 2017 erhielt der Marktwächter mehr als 900 Fälle im Zusammenhang mit langfristigen Spar- oder Bausparverträgen, die seitens des Kreditinstituts vorzeitig gekündigt wurden oder deren Beendigung vom Kreditinstitut beabsichtigt wurde. Zu etwa jedem vierten Fall lagen die kompletten Vertragsunterlagen und Anschreiben der Unternehmen zur Auswertung vor. 

Aktualisierung (Stand: Oktober 2018)

Noch immer versuchen Finanzinstitute, ihre Kunden aus gut verzinsten Sparverträgen zu drängen oder diese zu kündigen. Seit der Veröffentlichung des Marktwächter-Berichts „Wenn König Kunde zur Last wird“ im April 2018 wurden dem Team von den Verbraucherzentralen 1.255 weitere Fälle gemeldet (Stand: Oktober 2018). „Die betroffenen Sparverträge werden gekündigt oder es werden den Kunden alternative Verträge angeboten, die das Kreditinstitut weniger belasten. Mit diesem Verhalten stellen die Finanzinstitute das Prinzip der Vertragstreue in Frage“, so Beate Weiser, Expertin beim Marktwächter Finanzen.

Bislang wurden dem Marktwächter Finanzen Verbraucherbeschwerden unter anderem zu folgenden Kreditinstituten gemeldet:

  1. Die Sparkasse Märkisch-Oderland kündigte im Sommer 2018 mit Frist bis Ende September langfristige Prämiensparverträge aus den 1990er- oder 2000er-Jahren. Eine Einzelfallprüfung kann hier nur im Rahmen einer Beratung bei der jeweiligen Verbraucherzentrale vor Ort stattfinden.
  2. Die Volksbank eG Gera Jena Rudolstadt schrieb Kunden an und forderte sie auf, einer Zinsanpassung zuzustimmen. Andernfalls sehe sich die Bank gezwungen, den Vertrag wegen „Störung der Geschäftsgrundlage“ zu kündigen. Die Verbraucherzentralen weisen darauf hin, dass Verbraucher zu einer solchen Zustimmung nicht verpflichtet seien. Ob derartige Verträge aufgrund der Veränderung der Zinslandschaft gekündigt werden dürfen, ist rechtlich umstritten. Der Marktwächter Finanzen und die Verbraucherzentralen vertreten die Ansicht, dass dies kein zulässiger Kündigungsgrund sei. 
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