Foto: stux / Pixabay Corona-Gutscheine können seit 1. Januar 2022 ausgezahlt werden Für abgesagte oder verschobene Veranstaltungen gab es Gutscheine während der Corona-Pandemie. Wer sie nicht einlösen konnte oder wollte, kann sich jetzt das Geld auszahlen lassen. Ein Musterbrief der Verbraucherzentrale hilft dabei.mehr Foto: Prostock-studio / stock.adobe.com Nach Corona-Schließungen: Ihre Rechte im Fitnessstudio Wegen der Corona-Krise hatten viele Fitnessstudios die Verträge verlängert. Betroffene beschwerten sich, weil fristgerechte Kündigungen nicht akzeptiert oder Mitgliedsbeiträge einfach weiter erhoben wurden. Die können zurückgefordert werden, hat der Bundesgerichtshof entschieden.mehr Foto: Christian Schwier / stock.adobe.com Wenn Veranstaltungen wegen Corona abgesagt werden: Ihre Rechte Hatten Sie Eintrittskarten für eine wegen Corona abgesagte Veranstaltung, bekommen Sie Ihr Geld je nach Zeitpunkt des Vertragsschlusses nur unter bestimmten Voraussetzungen zurück. Denn nach der Gutscheinlösung müssen Sie im Zweifel einen Wertgutschein akzeptieren.mehr Foto: Tumisu / Pixabay Coronaviren gibt es schon lange. Doch das Coronavirus, das die Krankheit COVID-19 auslöst, ist neuartig und sorgt für Einschränkungen im Alltag. Auf dieser Sonderseite fassen wir Schutzmaßnahmen, Tipps und Verbraucherrechte zusammen. Corona: Schutzmaßnahmen, Tipps und Verbraucherrechte mehr