Eine Strom- oder Gassperre liegt vor: Das sollten Sie Betroffenen raten
Rückstand umgehend begleichen
Verbraucher:innen, die den Rückstand sofort begleichen, kommen schneller wieder an Strom und Gas. Versorger sind verpflichtet, die Sperrung unverzüglich wieder aufzuheben, sobald der Rückstand beglichen wurde. Je nach Auslastung des Sperrdienstes kann das beim Strom aber ein paar Tage dauern. Komplizierter ist es beim Gas, hier muss erst ein Gasinstallateur eine Druckprüfung machen – und je nach Auslastung der Betriebe kann das den Vorgang verzögern.
Mit dem Versorger verhandeln
Können Betroffene den Rückstand nur teilweise begleichen, sollten sie versuchen, mit dem Versorger zu verhandeln. Manche Strom- oder Gasanbieter bieten die Möglichkeit an, beispielsweise die Hälfte der Schulden anzuzahlen und die andere Hälfte in Raten abzuzahlen.
Staatliche Hilfen beantragen
Sollten Ratsuchende den Rückstand gar nicht begleichen können und Versorger keinem weiteren Ratenplan mehr zustimmen, raten Sie dazu, schnellstmöglich einen Beratungstermin beim örtlichen Jobcenter oder Sozialamt Ihres Wohnortes zu vereinbaren. Hier können Sie ein einmaliges Bürgergeld oder Darlehen für Energieschulden beantragen, um so den Rückstand zu begleichen.
Vorsicht: Umzug!
Menschen, die gar keine Möglichkeiten haben die Rückstände zu begleichen, versuchen manchmal umzuziehen, um so wieder Zugang zu Strom und Gas zu bekommen. Stellen Sie klar: Das funktioniert nur dann, wenn die Wohnung nicht im gleichen Versorgungsgebiet liegt. Falls doch, wird der Versorger auch hier sperren, wenn er den gleichen Vertragspartner an einer anderen Anschrift vorfindet. Zeigen Sie den Ratsuchenden auf: Ein Umzug kann ihnen im besten Falle nur Zeit gewähren, um die Schulden zu begleichen.