Kunden-Ärger formiert sich im Netz
"Die Situation insbesondere für O2-Kunden hat sich nach unseren Beobachtungen bis heute nicht maßgeblich verändert", so Tom Janneck, Leiter des Marktwächter-Teams in der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein. "In den Beratungsstellen der Verbraucherzentralen und in diversen Internetforen häufen sich weiterhin die Beschwerden von verzweifelten Kunden, die bei Problemen einfach keinen Kontakt zu ihrem Anbieter herstellen können. O2 hat sein Versprechen an seine Kunden also nicht gehalten."
Die Facebook-Gruppe "O2 Forum Unzufriedene Kunden" ist geschlossen an die Verbraucherzentralen herangetreten, um sich erneut gemeinsam über die akuten Probleme zu beschweren. Aktuell zählt die Gruppe über 2.800 Mitglieder und wächst schnell weiter.
Rechtliche Hürden
Dieses Massenproblem lässt sich nicht einfach lösen. Denn: Bisher gibt es keine rechtlichen Grundlagen für einen Minimalstandard zum Kundenservice im Telekommunikationsbereich. Ein Anspruch auf eine Service-Hotline besteht für Verbraucher aktuell grundsätzlich nicht. Aber: Wenn vereinbarte Leistungen aufgrund fehlender Erreichbarkeit nicht erbracht werden, kommt der Anbieter seinen Pflichten nicht nach und der Verbraucher hat rechtlich durchsetzbare Ansprüche.
Als Betroffener sollten Sie diese Praktiken nicht akzeptieren. Setzen Sie ihrem Anbieter per Post eine Frist, zu reagieren oder zu antworten. Wichtig dabei ist: Nennen Sie einen eindeutigen Stichtag und versenden Sie die Post als Einschreiben mit Rückschein. Reagiert der Anbieter auch darauf nicht, dann ist eine rechtliche Beratung bei den Verbraucherzentralen ratsam.