Mit Steckersolar-Geräten können Sie als Mieter:in, Haus- oder Wohnungseigentümer:in eigenen Sonnenstrom erzeugen. Wir sagen Ihnen, worauf Sie dabei achten sollten.
Aktueller Hinweis: Vor Kurzem wurde bekannt, dass bei einigen Wechselrichter-Modellen verschiedener Hersteller ein wichtiges Bauteil (Relais) fehlt, das vorgeschrieben ist. Dieses Bauteil hat eine zusätzliche Schutzfunktion zur Abschaltung des Wechselrichters (NA-Schutz) für den Fall, dass Unregelmäßigkeiten auftreten. Die Wechselrichter erfüllen somit nicht die Voraussetzungen für einen Betrieb am Stromnetz. Betroffene sollten die Geräte vom Netz nehmen – wie auch einige Hersteller mit Verweis auf die Bundesnetzagentur bekannt machten.
Unterschiede gibt es je nach Hersteller beim Vorgehen für betroffene Kund:innen: Während die Firma Deye die Nachrüstung der betroffenen Geräte mit einem zusätzlichen Bauteil als Lösung vorsieht, tauschen andere Hersteller (zum Beispiel die Firmen Anker und Solovoltaik) ihre betroffenen Wechselrichter komplett gegen solche mit dem vorgeschriebenen Relais aus.
Um herauszufinden, ob der Wechselrichter Ihres Steckersolar-Gerätes betroffen ist, informieren Sie sich bei den Herstellern. Bei den jeweiligen Herstellern können Betroffene inzwischen auch per Mail oder Kontaktformular die Hardware zur Nachrüstung beziehungsweise den Austausch des Wechselrichters anfordern. Sie haben ein Recht darauf, dass der Mangel kostenfrei nachgebessert wird.
Bald einfachere Regeln für Steckersolar-Geräte?
Im Rahmen des "Solarpaket I" der Bundesregierung soll es auch für Steckersolar-Geräte bald Vereinfachungen geben. Sie sind geplant und bereits vom Kabinett beschlossen, gelten aber derzeit noch nicht. Die Verbraucherzentralen rechnen damit, dass die Änderungen Anfang 2024 beschlossen werden, eventuell schon im ersten Quartal.
Zu den geplanten Änderungen gehören
- der Wegfall der Anmeldung beim Netzbetreiber,
- ein vereinfachtes Anmeldeverfahren bei der Bundesnetzagentur,
- eine schnellere Inbetriebnahme, da ein möglicher Zählerwechsel nicht mehr abgewartet werden muss,
- die Leistungsgrenze von 600 auf 800 Watt (AC) am Wechselrichter anzuheben,
- eine Grenze von 2.000 Watt für die angeschlossenen Module.
Gut zu wissen: Das bedeutet allerdings nicht, dass Steckersolar-Geräte künftig bis zu 2.000 Watt liefern dürfen. Entscheidend ist die Leistung des Wechselrichters. Und auch wenn laut Gesetz die Grenze 2024 auf 800 Watt (AC) angehoben wird, müssen zusätzlich die Elektronormen geändert werden, bevor auch Geräte über 600 Watt (AC) in der Praxis genutzt werden können.
Wenn die Elektronormen geändert werden, ist auch die Freigabe des Schukosteckers ein Thema. Der verantwortliche Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e.V. (VDE) hat am 11. Januar 2023 ein Positionspapier veröffentlicht, in dem er sich unter anderem dafür ausspricht, den Schukostecker zu dulden.
Auch der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) befürwortet, dass Schukostecker eingesetzt werden dürfen.
Allerdings ist auch diese Änderung derzeit noch nicht beschlossen und umgesetzt.
Zusätzlich zum Solarpaket I wurde im September auch eine Gesetzesvorlage des Bundesjustizministeriums vom Bundeskabinett verabschiedet. Diese soll zukünftig den Einsatz eines Steckersolar-Gerätes für Mieter und WEG-Bewohner vereinfachen. Doch auch dieses Gesetz muss erst noch vom Bundestag verabschiedet werden.
Was schon jetzt gilt: Seit dem 1. Januar 2023 sind Photovoltaikanlagen und Batteriespeicher mit einem Umsatzsteuersatz von 0 Prozent versehen. Diese 0 Prozent gelten auch für Steckersolar-Geräte.
Außerdem hat das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) nun in einer aktuellen Meldung klargestellt, dass Glasmodule von Steckersolar-Geräten bei typischer Nutzung nicht als Bauprodukte gelten. Damit entfallen Einschränkungen durch besondere Anforderungen, die Module bisher bei einer Montagehöhe über 4 Metern einhalten mussten.
Was ist ein Steckersolar-Gerät und wie funktioniert es?
Sie haben einen Balkon, eine Terrasse oder ein Garagendach? Dann können Sie dort eigenen Solarstrom gewinnen und aktiver Teil der Energiewende werden - mit einem Steckersolar-Gerät. Diese kleinen Photovoltaiksysteme werden oft auch Mini-Solaranlagen, Plug & Play-Solaranlage oder Balkonkraftwerke genannt, weil sie sich beispielsweise an die Balkonbrüstung montieren lassen. Um eine "Anlage" im technischen Sinn handelt es sich dabei aber nicht, sondern eher um ein stromerzeugendes Haushaltsgerät.
Die genaue Funktion sowie Anwendungsbeispiele von Steckersolar-Geräten sind auch im Photovoltaik-Ratgeber dargestellt. Das Buch enthält ein eigenes Kapitel zu Steckersolar-Geräten.
Die wichtigsten Fragen und Antworten zu Steckersolar finden Sie in der verlinkten FAQ.