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Verbraucherzentrale

Hintergrundinformationen
 

1.Wie viele Stromunternehmen gibt es?

Derzeit gibt es in Deutschland vier große Verbundunternehmen (E.ON, RWE, EnBW, Vattenfall). Diese haben sich durch horizontale Unternehmenszusammenschlüsse gebildet. Hinzu kommen circa 60 regionale Versorger, 25 größere Stadtwerke, 700 mittlere und kleinere Stadt- und Gemeinde-Werke, 100 kleinere private Lokal-Versorger und 150 Händler und Ökostromanbieter. An einer Vielzahl von Stadtwerken halten die großen Verbundunternehmen Beteiligungen. Außerdem gibt es eine Reihe von Stromanbietern, die Tochterunternehmen der großen vier Energiekonzerne sind.

Neu ist vor allem der Bereich der Ökostromanbieter. Es gibt bundesweit liefernde Ökostromanbieter, unter anderem Naturstrom, Lichtblick, EWS Schönau, Greenpeace Energy. Hinzu kommen regionale Ökostromanbieter. Und auch die großen Stromunternehmen bieten Ökostromprodukte an. Bisher ist der Ökostrommarkt mit einem Marktanteil von etwa 1 Prozent eine vergleichsweise kleine Größe auf dem Strommarkt.

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2. Welche Anteile halten die wichtigsten Unternehmen auf dem Markt?
Übersichtskarte: Regelzonen Stromkonzerne Deutschland

Quelle: Verband der Netzbetreiber (VDN)

Die marktbeherrschenden Stromkonzerne und Kraftwerksbetreiber E.ON, RWE, Vattenfall und EnBW verfügen über einen Anteil von circa 80 Prozent an der Stromerzeugung. Die Menge der gesamten Bruttostromerzeugung (einschl. Einspeisungen) beträgt 635,8 TWh.

Die Übertragungsnetze in Deutschland sind in vier Regelzonen unterteilt. Übertragungsnetzbetreiber sind die Stromkonzerne E.ON, RWE, EnBW, Vattenfall.

Am Stromverkauf haben die vier großen Stromanbieter einen Anteil von circa 50 Prozent. Die restlichen 50 Prozent verteilen sich auf  alle anderen am Stromverkauf beteiligten Marktteilnehmer (Stadtwerke, neue Anbieter und andere Energiedienstleister).

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3. Wie setzt sich der Strompreis zusammen?

Derzeit setzen sich die Strompreise für Haushaltskunden in der Grundver-sorgung aus folgenden Kostenbestandteilen zusammen (Zahlen gerundet):

  • Übertragungsnetzkosten: circa 30 Prozent
  • Strombezugskosten und Vertrieb: circa 30 Prozent
  • Staatliche Abgaben, Steuern, Umlagen: circa 40 Prozent
    davon Konzessionsabgabe (8,8 Prozent), Zuschlag nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (4 Prozent) und Zuschlag nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (1,4 Prozent), Stromsteuer (10 Pro-zent) und Mehrwertsteuer (16 Prozent).

Der durchschnittliche Gesamtpreis in Deutschland in Cent pro Kilowatt-stunde betrug am 1. April 2007 20,12 Cent 1.

Grafik: Zusammensetzung der Strompreise in Deutschland

Quelle: Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW)
Anmerkung: Die Prozentwerte ergeben sich aus einer Berechnung des BDEW ausgehend von absoluten Verbraucherpreisen eines Musterhaushaltes mit einem Stromverbrauch von 3.500 kWh/Jahr. Die 16 Prozent Mehrwertsteuer entstehen also durch die Relation zu den insgesamt größeren Anteilen der Energieerzeugung und Netzkosten und sind nicht mit dem gesetzlichen Mehrwertsteuersatz zu ver-wechseln.

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4. Wie haben sich die Strompreise seit 2000 entwickelt?

Seit 2000 sind die Strompreise um circa 50 Prozent gestiegen. So beliefen sich die Stromkosten für einen Drei-Personen-Haushalt im Jahr 2000 bei einem jährlichen Verbrauch von 3.500 kWh (ohne Nachttarif-Anteil) auf monatlich 40,66 €. Im April 2007 musste eine Familie hierfür 60,22 € zah-len. Seither sind die Kosten weiter gestiegen.

Der Anteil der staatlich verursachten Belastungen des Strompreises hat sich von 38 Prozent im Jahr 2000 auf lediglich rund 40 Prozent im Jahr 2007 erhöht (Stromsteuer, Erneuerbare-Energien-Gesetz – EEG, Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz – KWKG, Mehrwertsteuererhöhung). Die Strombeschaffungspreise sind in gleichem Zeitraum um fast 100 Prozent von 2,5 auf 5 Cent pro Kilowattstunde gestiegen.

Grafik: Stromkosten Drei-Personen Haushalt im Monat

Quelle: Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW)

Die Strompreiserhöhung wird auf eine Vielzahl von Ursachen zurückgeführt. Neben gestiegenen Brennstoffkosten nennt die Stromindustrie auch den Anstieg der Gaspreise als Begründung für steigende Endverbraucherpreise. Obwohl der Gasanteil bei der Stromerzeugung nur circa 10 Prozent ausmacht, stellen die Gaskraftwerke meist die sogenannten Grenzkraftwerke dar, die den Großhandelspreis bestimmen. Weitgehend abgeschriebene Kraftwerke, wie zum Beispiel Atomkraftwerke, können wesentlich kostengünstiger produzieren. Wegen des geringen Wettbewerbs auf der Erzeugungsstufe verbleiben die Kostenvorteile in Milliardenhöhe bei den Erzeugungsunternehmen. Einen wesentlichen Anteil hat zudem die Einpreisung von Gewinnen aus dem Verkauf von kostenlos zugeteilten CO2-Emissionszertifikaten. „Windfall profits“ für die Stromerzeuger und höhere Strompreise für die Haushaltskunden sind die Folge. Auch der Wegfall der Strompreiskontrolle in 2007 verursacht Preissteigungen.

Im internationalen, europäischen Vergleich liegen die Strompreise in Deutschland im oberen Drittel. Stromkunden in Deutschland zahlen 30 Prozent mehr als Verbraucher in Großbritannien und sogar doppelt so viel wie in der Schweiz.

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5. Wie hoch sind die Gewinne der Konzerne?

Der durchschnittliche Gewinn pro Kilowattstunde Strom überstieg laut Statistischem Bundesamt 2006 erstmals die Marke von zehn Cent. Allein zwischen 2005 und 2006 stiegen die Erlöse um 7,3 Prozent – seit 2000 bis zum letzten Jahr sogar um 40 Prozent (3,03 Cent). Diese Durchschnittserlöse berücksichtigen keine Mehrwertsteuer, wohl aber Netzentgelte und die Stromsteuer.

Gewinne der vier großen Stromkonzerne 2007
1.-3. Quartal 2006 im Vergleich zum 1.-3. Quartal 2007
in Milliarden Euro (Betriebsergebnis/Ebit)

Grafik: Gewinne Stromkonzerne 2007

Quelle: Meldungen der Konzerne
* bei Vattenfall für 2006 nur Gesamtergebnis verfügbar

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6. Wie wird in Deutschland der Strom erzeugt?

Bruttostromerzeugung in Deutschland 2006

Grafik: Bruttostromerzeugung Deutschland 2006

Quelle: Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW)

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7.Geschichte der Strommarktliberalisierung

Der Strommarkt in Deutschland ist seit 1998 liberalisiert. Bis zum Jahr 2000 traten circa 100 neue Anbieter in den Wettbewerb ein. Die Strompreise für Haushaltskunden sanken zwischen 1998 und 2000 um etwa 10 Prozent, die für Industriekunden um etwa 30 Prozent. Ab dem Jahr 2000 zogen sich immer mehr neue Anbieter vom Markt zurück beziehungsweise gingen in Konkurs, weil die Gewinnmargen angesichts hoher Netzentgelte nicht ausreichten. Der Ansatz, die Liberalisierung über Verbände-Vereinbarungen herbeizuführen und die Ausgestaltung der Spielregeln in die Hände insbesondere der alten Monopolisten und ihrer Verbände zu legen, war damit gescheitert.

Bis 2005 hatten nur etwa drei Prozent der Haushaltskunden ihren Stromanbieter gewechselt. Die dringend notwendige Reform des Energiewirtschaftsgesetzes brachte im Jahr 2005 die Einrichtung der Regulierungsbehörde für den Strom und Gasmarkt (Bundesnetzagentur). Zugleich schaffte das Energiewirtschaftsgesetz mehr Rechtssicherheit für Haushaltskunden bei einem Anbieterwechsel. Fällt der neue Anbieter aus, wird der Kunde automatisch von dem örtlichen Grundversorger ersatzweise beliefert.

Neue Grundversorgungs-Verordnungen gestalten seit dem Jahr 2006 die Rechtsbeziehungen zwischen den Haushaltskunden und den Grundversorgern verbraucherfreundlicher. So wurde das Kündigungsrecht der Verbraucher für Grundversorgungsverträge auf einen Monat zum Ende des Kalendermonats verkürzt. Die Bundesnetzagentur senkte in den Jahren 2006 und 2007 die Höhe der Netzentgelte für regionale und bundesweite Transport- und Verteilnetze (zum Beispiel Hochspannungsleitungen oder örtliche Verteilnetze bis in die Haushalte).

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8. Was macht die Strombörse?

Die European Energy Exchange (EEX) ist die größte Energiebörse in Kontinentaleuropa - im Hinblick auf die Zahl der Handelsteilnehmer und das Handelsvolumen. Insgesamt werden an ihr etwa 15 Prozent der Strommenge gehandelt, die in Deutschland verbraucht wird. 85 Prozent werden also über direkte Lieferverträge gehandelt – aber auch hier bestimmt die Börse die Preisentwicklung.

Die Strombörse mit Sitz in Leipzig bietet Spot- und Terminhandel für Strom, CO2, Kohle und Gas an. Im Spotmarkt findet an jedem Wochentag ein kontinuierlicher Handel für Strom statt – mit Lieferung am nächsten Tag in Deutschland und Österreich – sowie für Emissionsberechtigungen und Auktionen. Im September 2006 führte die EEX den Intra-Day-Handel ein, der rund um die Uhr stattfindet. Hier handeln die Börsenteilnehmer Stundenlieferungen von Strom bis 75 Minuten vor Beginn der betreffenden Stunde. Am Terminmarkt werden Kontrakte auf Strom, Emissionen und Kohle gehandelt, deren Erfüllung bis zu sechs Jahre in der Zukunft erfolgt. Bertreibergesellschaft der Börse EEX ist die EEX AG mit Sitz in Leipzig.
Der an der Börse ermittelte Preis wird auch in die bilateralen Verträge von Stromhändlern (zum Beispiel Stadtwerke) und Stromerzeugern (zum Beispiel EON) übernommen. In der Vergangenheit wurde der EEX mangelnde Transparenz vorgeworfen. Inzwischen hat die Strombörse mit den Ände-rung der Transparenzregeln reagiert.
www.eex.com/de/

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9. Was macht die Bundesnetzagentur?

Die Bundesnetzagentur ist als Regulierungsbehörde zuständig für die Senkung der Netzentgelte im leitungsgebunden Strom- und Gasmarkt. Sie hat es in den letzten Jahren geschafft, den Anteil der Netzentgelte von rund 40 Prozent auf 31 Prozent des Strompreises zu senken.

Ferner sorgt die Bundesnetzagentur für die Ausgestaltung der Marktspielregeln zwischen den Anbietern (alte Versorger, neue Anbieter, Netzbetrei-ber). Ein Beispiel dafür sind die so genannten „Kunden- und Lieferanten-wechselprozesse Strom und Gas“. www.bundesnetzagentur.de

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10. Welche aktuellen politischen Entwicklungen gibt es?
  • GWB-Novelle: Die aktuelle Novelle des Gesetzes gegen Wettbe-werbsbeschränkungen (GWB) erlaubt es dem Bundeskartellamt, seine Preismissbrauchsaufsicht in dem Oligopolmarkt insbeson-dere durch eine Beweislastumkehr effektiver auszuüben. Marktbe-herrschende Strom- und Gaskonzerne dürfen künftig keine Strom-entgelte oder Konditionen fordern, die ungünstiger sind als die an-derer Unternehmen.
  • Die EU möchte eine eigentumsrechtlichen Entflechtung von Netz und Vertrieb durchsetzen: Es reiche nicht aus, dass die großen Stromkonzerne Tochterunternehmen gegründet hätten, die das Netz betreiben. Netz und Stromproduktion müssten vollständig ge-trennt werden, um Einflussnahme zu verhindern.
  • Anreizregulierung: Die Grundsätze für eine Anreizregulierung zur weiteren Reduzierung der Netzentgelte sind festgezurrt. Die Anreiz-regulierung wird gilt zum 1. Januar 2009. Bei der Anreizregulierung erhalten die Strom- und Gasnetzbetreiber von den Regulierungsbe-hörden Vorgaben zur Steigerung ihrer Effizienz, die sich am effi-zientesten Netzbetreiber orientieren.
  • Zwangsverkauf: Hessens Wirtschaftsminister Alois Rhiel fordert den Zwangsverkauf der Kraftwerke der großen vier Stromkonzerne in Deutschland. Dadurch soll die Zahl der Stromproduzenten soweit erhöht werden, dass wirksamer Wettbewerb stattfinden kann.
  • Baustopp: Die Monopolkommission sieht in einem Verbot für den Bau neuer Kraftwerke eine Chance für den Wettbewerb. Konkurren-ten sollen so dazu bewegt werden, bei der Energieerzeugung ein-zusteigen. Der Vorschlag stieß jedoch bis jetzt auf Ablehnung.

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1 Angabe für einen durchschnittlichen Verbrauch von 3.500 Kilowattstunden; mengenge­richteter Mittelwert (Mittelwert orientiert an Leistungen der Kraftwerke) aus dem Monitoring­bericht 2007 der Bundesnetzagentur, Stand: 1, April 2007.

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BECKER SPÄTH, Konzept und Design, Agentur Darmstadt